Todescrash im Winter

Unfall mit Sommerreifen: Was droht der Lenkerin?

Steiermark
13.12.2025 16:00

Der tragische Unfall in der Weststeiermark, bei dem eine 18-Jährige ums Leben kam, bewegt seit Donnerstag das Land. Die Unfalllenkerin war mit Sommerreifen unterwegs. Die „Krone“ hat nachgefragt, welche Konsequenzen bei derartigen Vorfällen drohen.

Im Johngraben (Bezirk Deutschlandsberg) wurde am Donnerstag eine 18-Jährige bei einem tragischen Verkehrsunfall aus dem Leben gerissen. Die 47-jährige Unfallverursacherin dürfte bei einem Überholmanöver ins Schleudern geraten sein, kam dadurch auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem Wagen der jungen Frau. Fakt ist, dass die Frau mit Sommerreifen unterwegs war. Die „Krone“ hat deshalb einen Experten befragt, welche rechtlichen Konsequenzen ein Unfall mit der falschen Bereifung mit sich bringen kann.

Generell gilt für Fahrzeuge in Österreich vom 1. November bis zum 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht, die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Diese gibt vor, dass bei winterlichen Fahrbedingungen die entsprechende Bereifung montiert sein muss. Bei einem Verstoß dagegen droht eine Strafe von bis zu 100 Euro.

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Im schlimmsten Fall drohen bei einem Unfall mit Sommerreifen strafrechtliche Konsequenzen.

Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC

Gutachter prüfen Sachverhalt
Anders sieht die Situation jedoch aus, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden: „Dann droht im schlimmsten Fall eine strafrechtliche Konsequenz“, erklärt Martin Hoffer, Chefjurist des ÖAMTC. Demnach stehe ein Lenker in der Pflicht, Unfälle zu vermeiden. Werden im Winter Sommerreifen oder ungeeignete Winterreifen – sie dürfen eine Profiltiefe von 4 Millimetern nicht unterschreiten – verwendet, bestehe eine erhöhte Sorgfaltspflicht: „Man muss dann sehr vorsichtig fahren und brenzliche Situationen bestmöglich vermeiden. Unfälle sind aber sehr heikel“, sagt der Experte.

Passiert bei winterlichen Bedingungen ein Unfall mit Sommerreifen, kommt es im Normalfall zu einem Gutachten. Dieses muss laut ÖAMTC beweisen, dass der Zwischenfall auch mit Winterbereifung passiert wäre. Kann das nicht bewiesen werden, trifft den Fahrer aber zumindest ein Mitverschulden. Laut Polizei-Sprecher Fritz Grundnig wird auch bei dem Unfall diese Woche ein Gutachter zum Einsatz kommen, um die genauen Umstände zu klären.

Hoffer betont aber: „Auch bei einem Sachschaden hat der Fahrer mit Konsequenzen zu rechnen. Dann kann es dazu kommen, dass die Versicherung die Schadensumme vom Unfallverursacher zurückfordert.“ Der einfachste Weg, das Risiko von rechtlichen Konsequenzen zu minimieren, ist die Montage von Winterreifen am Fahrzeug in Kombination mit Vorsicht und Aufmerksamkeit.

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