Mit zahlreichen Einbruchsdiebstählen und Tankbetrügereien hielt ein kriminelles Duo die Vorarlberger Exekutive auf Trab. Nun hat die Sache ein Ende gefunden – nämlich vor Gericht. Der Tschetschene und der Österreicher mussten dem Richter am Donnerstag Rede und Antwort stehen.
Trotz ihres jungen Alters haben es die beiden bereits auf neun Einträge im Strafregister gebracht und auch schon Bekanntschaft mit dem Gefängnis gemacht. Daraus gelernt haben sie nichts. Denn am Donnerstag standen der 22-jährige Tschetschene und der 23-jährige Österreicher mit türkischen Wurzeln einmal mehr vor dem Richter am Landesgericht Feldkirch.
Während der ältere Zweitangeklagte „nur“ an einem Einbruchsdiebstahl in ein Gasthaus in Au beteiligt war, hatte der Erstangeklagte weit mehr auf dem Kerbholz. Darunter das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Einbruchs, Unterschlagung und Urkundenunterdrückung. Laut Vorwurf des Staatsanwaltes hatte der arbeitslose Tschetschene in mehreren Orten in Vorarlberg Tankbetrügereien begangen und so einen Schaden von mehr als 200 Euro angerichtet. Neben dem Einbruchsdiebstahl mit dem Zweitangeklagten in Au brach er in Bregenz und Hard in zwei Imbissstände ein. Die Beute: insgesamt 3400 Euro. Einem Bekannten fladerte er die Geldtasche samt Bankomatkarte und bezahlte damit Zigaretten und Snacks.
Markante Gedächtnislücken
Auch in den Keller einer Schule brach der Serientäter ein und entwendete eine Spielekonsole. Um in den Bregenzerwald zu kommen, stahl er kurzerhand einen Pkw und stellte ihn später in Schoppernau wieder ab. Zu den Vorwürfen zeigte sich der Tschetschene nur teilweise geständig. An das meiste wollte sich der 22-Jährige nicht mehr erinnern. „Ich hatte Kokain und Cannabis genommen und leider deshalb starke Gedächtnislücken“, verantwortete er sich.
Schutzbehauptungen
Konfrontiert mit dem Foto einer zurückgelassenen Jacke im Kellerabteil, bestreitet der Angeklagte, der Besitzer zu sein. Seine Meinung ändert er auch nicht, als die Richterin ihm eine Aufnahme der Überwachungskamera jenes Imbissstandes zeigt, in den er zuvor eingebrochen war – dabei trug er besagte Jacke. Sowohl Staatsanwalt als auch Richterin glaubten die Schutzbehauptungen nicht. Beide Männer wurden schuldig im Sinne der Anklage gesprochen.
Der Tschetschene wurde zu 24 Monaten Gefängnis verurteilt. Eine ehemals auf Bewährung ausgesetzte Strafe von sieben Monaten wurde widerrufen. Der 23-jährige Komplize kam mit acht Monaten unbedingter Haft davon. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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