Ein Landesgesetz ermöglicht es den Verantwortlichen der 96 Ländle-Gemeinden, ihre Einwohner zu Hand- und Zugdiensten heranzuziehen. Alternativ kann eine Ersatzzahlung geleistet werden. Ein Vorstoß der Vorarlberger Sozialdemokraten, dieses Gesetz zu streichen, scheiterte in der jüngsten Sitzung des Rechtsausschusses.
Sehr zum Unmut der SPÖ lehnten die Abgeordneten der ÖVP und FPÖ den Antrag der Roten zur Abschaffung der Hand- und Zugdienste ab. Damit blockiere die schwarz-blaue Mehrheit eine überfällige Modernisierung und halte an einer Regelung fest, mit der eine Gemeinde ihre Bürgerinnen und Bürger noch immer zu unentgeltlichen Arbeitsdiensten oder Ersatzabgaben verpflichten könnten, empörten sich die Sozialdemokraten.
Ein modernes Vorarlberg braucht keine Pflichtdienste, sondern freiwillige und faire Beteiligung.
SPÖ-Klubobmann Mario Leiter
Ein Relikt aus grauer Vorzeit
Hand- und Zugdienste stammen aus einer Zeit, in der Gemeinden ihre Bevölkerung zu Frondiensten heranziehen konnten. „Dass solche Bestimmungen 2025 noch immer gelten und auch noch zur Anwendung kommen, ist völlig aus der Zeit gefallen. Ein modernes Vorarlberg braucht keine Pflichtdienste, sondern freiwillige und faire Beteiligung“, meinte SPÖ-Klubobmann Mario Leiter.
Auch der im Ausschuss zu einem anderen Tagesordnungspunkt anwesende Föderalismusexperte Prof. Dr. Peter Bußjäger unterstrich auf Nachfrage, dass er diese Dienste insbesondere für größere, urbane Gemeinden als unzeitgemäß beurteilt.
Land muss Gemeinden fair finanzieren
Durchaus nachvollziehen können die Roten, dass manche Gemeinden aus finanzieller Not auf die alte Bestimmung zurückgreifen. „Das eigentliche Problem liegt in der Unterfinanzierung durch das Land. Wenn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Frondienste überhaupt in Erwägung ziehen müssen, zeigt das, dass das Land den Gemeinden nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stellt“, argumentiert Leiter.
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