Die Brau Union – größter Brauereikonzern des Landes – hat sich im anhängigen Kartellverfahren erstmals offen für Vergleichsgespräche gezeigt. Man wolle auf die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) „zugehen und einmal ein Zwischenresümee ziehen“, sagte ein Brau-Union-Rechtsvertreter am Montag vor Gericht.
Dann könne man entscheiden, ob es einen Weg zu einer „einvernehmlichen Einigung“ gebe. Man werde den Gesprächswunsch „intern besprechen“, so ein BWB-Vertreter.
In Kartellverfahren sind einvernehmliche Verfahrensbeendigungen – sogenannte Settlements – möglich. Diese reduzieren das Bußgeld und verkürzen das Verfahren. Man wolle „konstruktiv vorankommen“, sagte der Brau-Union-Vertreter vor Gericht in Richtung der BWB. Den Jänner und Februar könne man „gut nutzen für Gespräche“. Die Brau Union will bis Jahresende neue Verträge mit 35 Logistikpartnern abschließen, um damit Kritikpunkte der BWB auszuräumen. Zuerst müsse „der Schritt getan“ sein, dann könne man auch andere Themen besprechen, so ein BWB-Vertreter. Die Behörde wünscht sich aber „möglichst bald“ eine Fortsetzung der Zeugeneinvernahmen.
Brau Union dominiert Biermarkt
Die zu Heineken gehörende Brau Union ist mit großem Abstand Marktführer in Österreich. Rund die Hälfte des hierzulande produzierten Bieres entfällt auf den Konzern. Zur Brau Union gehören Biermarken wie Gösser, Zipfer, Kaiser, Puntigamer, Schwechater, Wieselburger, Schladminger und Edelweiss. Im Fokus des Kartellverfahrens steht die Zusammenarbeit des Braukonzerns mit Getränke-Logistikpartnern und ob wirtschaftlicher Druck auf die Getränkelieferanten ausgeübt wurde. Die BWB ortet „eine Einflussnahme auf die Aktivität der unabhängigen Getränkehändler“ durch den Braukonzern.
Die als Logistikpartner fungierenden Getränkehändler liefern Bier und andere alkoholfreie Getränke auf Rechnung der Brau Union aus und bekommen dafür eine nicht näher bezifferte Logistikvergütung. Gleichzeitig können sie bei diesen „Streckenlieferungen“ für den Bierkonzern auch eigene Getränke an die belieferten Kunden verkaufen.
Nach der im Februar 2025 verhängten Kartell-Rekordstrafe gegen die Billa-Mutter Rewe in Höhe von 70 Millionen Euro wird auch der Brau-Union-Fall in der Handels- und Lebensmittelbranche mit Spannung verfolgt. Die Festsetzung der Rekordstrafe basierte auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu zehn Prozent des Umsatzes. Die Brau-Union-Mutter Heineken würde bei einer Geldstrafe mithaften, ist aber ausdrücklich nicht von den Ermittlungen betroffen und hat laut BWB auch keine Verstöße begangen. Maßstab für die Geldbußenbemessung wäre der gesamte Konzernumsatz von Heineken, der zuletzt bei rund 36 Milliarden Euro lag.
Getränkehändler am Kartellgericht einvernommen
Im Juni und November wurden bereits zwei Logistikpartner im Brau-Union-Kartellverfahren einvernommen. Am Montag wurde am Kartellgericht ein steirischer Getränkehändler im Brau-Union-Kartellverfahren befragt. Der Getränkelieferant verkauft neben Brau-Union-Bier auch Stiegl, Thalheim, einige deutsche Marken, ein Eigenmarken-Bier, selbsthergestellte Limonaden sowie Fruchtsäfte und Mineralwasser.
Es sei „kein Problem“ gewesen, dass man auf Rechnung der Brau Union außer Bier keine andere Getränke verkauft habe, sagte der steirische Brau-Union-Lieferpartner auf Nachfrage der vorsitzenden Richterin Eva Maria Vetter. Österreichs größter Braukonzern forciert aufgrund des stagnierenden Biergeschäfts seit einigen Jahren den eigenen Handel mit alkoholfreien Getränken. Ob es irgendeinen Druck von Brau Union gegeben habe, verneinte der Unternehmer. „Kleine Probleme“ gebe es immer. „Prinzipiell ist die Zusammenarbeit mit der Brau Union nicht schlecht.“ Zwei Problembereiche seien auch gelöst worden. Seit zwei, drei Jahren gebe es nun auch attraktive Bierkisten-Rabatte für Getränkehändler und seit kurzem dürfe er als steirischer Logistikpartner wieder Streckenlieferungen in Kärnten machen.

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