Veruntreuung

Mitarbeiter griff immer wieder in Tankstellenkasse

Vorarlberg
30.11.2025 14:34

Immer wieder hatte ein spielsüchtiger Vorarlberger heimlich in die Geschäftskasse gegriffen und so tausende Euro im Krypto-Handel verspekuliert. Wegen Veruntreuung musste sich der 30-Jährige nun am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Mehr als ein Jahr lang hatte der Angeklagte seinen Chef hintergangen, indem er immer wieder in die Kassa griff, um seiner Spielsucht zu frönen. Laut Anklage sollen es 93.000 Euro gewesen sein, die der Mann in seiner Funktion als Kassier einer Tankstelle im Bezirk Bludenz verspielt hat. Mit den Geldentnahmen begonnen hatte der bis dahin unbescholtene Mitarbeiter im Februar des vergangenen Jahres. So entnahm der Mann die Tageslosungen, zahlte diese auf ein Krypto-Onlinekonto ein und verspekulierte sich. Um nicht aufzufliegen, zahlte er zu Beginn die Fehlstände in der Kassa mit seinem Urlaubsgeld zurück. Doch schon bald war auch diese Geldquelle versiegt.

Trotzdem griff der Angeklagte weiterhin in die Kassa seines Arbeitgebers. „Wenn die Buchhaltung am Abend anrief, um den Geldbestand in der Wechselbox abzufragen, redete ich mich raus und sagte, ich hätte gerade Stress und würde zurückrufen“, gesteht der Angeklagte in der Verhandlung. Irgendwann habe er sich dann gar nicht mehr gemeldet. Schlussendlich fielen die Malversationen dann doch auf. Doch da war bereits der immense finanzielle Schaden entstanden.

Teil der Schuld bereits beglichen
Der Mann wurde daraufhin gekündigt und angezeigt. Zwar hat der Angeklagte einen Teil des Schadens wiedergutgemacht, sodass von den ursprünglich 93.000 Euro „nur“ noch rund 77.500 Euro offen sind. Doch mit den Nachwehen der veruntreuten Gelder wird der 30-Jährige noch einige Jahre zu kämpfen haben. Richter Johannes Reheis verurteilte den Delinquenten zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe. Zudem muss er dem Privatbeteiligten binnen zwei Wochen die noch offenen 77.500 Euro zurückzahlen. Wegen des Bereicherungsvorsatzes erklärte der Herr Rat einen Betrag in selber Höhe für verfallen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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