Drei Monatsgehälter

„Bossing“-Klage gegen Ex-Chef endete mit Vergleich

Oberösterreich
25.11.2025 11:41

Drei Monatsgehälter brutto, exakt 12.984,30 Euro – diese Summe zahlt die Unternehmensgruppe Stadt Linz einem ehemaligen Mitarbeiter im Zuge eines Vergleichs. Dieser hatte bei Pensionsantritt tabula rasa gemacht, seinen Ex-Chef geklagt, weil ihn dieser bei Dienstbesprechungen herabgewürdigt, angebrüllt, übermäßig kritisiert und gezielte Benachteiligung haben soll. 

„Unsere Kinder haben schon dauernd gefragt, was mit dem Papa ist, weil es ihm sichtlich schlecht ging“, erzählt die Gattin des Klägers. Dieser hatte kurz vor Pensionsantritt im Herbst bei der Unternehmensgruppe Stadt Linz keine schönen Jahre gehabt. Im Gegenteil: Sein Abteilungsleiter soll den Mitarbeiter regelmäßig zur Schnecke gemacht haben. Wenn ein Chef derartiges Mobbing begeht, nennt man dies im Fachjargon Bossing.

Show-Down im Arbeits- und Sozialgericht
Am Dienstag um 9 Uhr früh kam es im Saal 416 im Arbeits- und Sozialgericht im Linzer Landesgericht zur Verhandlung: Der Anwalt des Beklagten legte gleich zu Beginn die Karten auf den Tisch: „Mein Mandant bietet dem Kläger drei Monatsgehälter brutto, unter der Bedingung, dass er den Mobbingvorwurf widerruft.“

Prozesskosten werden aufgeteilt
Nach längerer Beratung im Gang kamen Anwalt Wolfgang Scheutz und sein Klient zurück und nahmen den „Deal“ an. Die Prozesskosten wurden aufgeteilt, der Kläger wird den Mobbingvorwurf widerrufen.

„Besser, die Sache endet“
Das Unternehmen hatte sich so erfolgreich freigekauft, immerhin hatte der betroffene Mitarbeiter ursprünglich von seinem ehemaligen Arbeitgeber rund 18.000 Euro Schmerzengeld für die psychischen Schmerzen sowie einen Verdienstentgang von 10.000 Euro gefordert. Aber die Gattin des Klägers brachte es auf den Punkt: „Es hat nicht die Gerechtigkeit gesiegt. Aber es ist besser, die Sache endet nun, als dass wir uns die kommenden Jahre vergällen.“

Auch wichtig: Der Anwalt des ehemaligen Mitarbeiters konnte für diesen erfolgreich 18.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstentgang einklagen.

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