Vater-Sohn-Gespann

Betrunkenen verprügelt, bis er Blut spuckte

Vorarlberg
17.11.2025 18:01

Ein 52-jähriger Bregenzerwälder und sein Sohn mussten sich am Montag wegen schwerer Körperverletzung vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten: Sie hatten im Februar in Vorarlberg einen betrunkenen Slowaken krankenhausreif geprügelt.

„Ich habe keine Erinnerungen mehr an den Vorfall. Ich weiß nur, dass ich im Krankenhaus aufgewacht bin und Schmerzen am ganzen Körper hatte“, erklärte das Opfer in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch am Montag. Es ist der 8. Februar, als es in Mellau um drei Uhr früh zu der heftigen Prügelei kommt. Der betrunkene Slowake torkelt damals mitten auf der Straße, als sich ein Auto mit ebenfalls alkoholisierten Nachtschwärmern – Vater, Sohn und dessen Freundin – nähert.

Brutale Tritte mit „Hölzlern“
Als der 52-jährige Vater aussteigt und den Schwankenden fragt, ob alles in Ordnung sei, schubst dieser ihn weg. Während der Gestoßene Ruhe bewahrt, steigt der Zorn bei dessen Sohn, der daraufhin auf den Slowaken losgeht. Als beide am Boden liegen, setzt es für den Slowaken nicht nur Faustschläge, sondern auch Tritte mit „Hölzlern“, also schweren Holzpantoffeln.

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Lass ean liega!

Der Sohn nach der Attacke zu seinem Vater

Wie auf dem Video der Überwachungskamera ersichtlich, zögert die Gruppe zunächst, Hilfe zu holen, obwohl das Opfer in der eigenen Blutlache liegt und sich nicht mehr rührt. „Lass ean liega!“ , ruft der 28-jährige Sohn und beschimpft den Ausländer auch noch übel, ehe seine Freundin doch die Rettung alarmiert. Bis zu deren Eintreffen ist das Trio bereits geflüchtet. Im Krankenhaus stellen die Ärzte beim Opfer neben etlichen Prellungen am ganzen Körper und einer gebrochenen Nase auch noch eine Alkoholisierung von zwei Promille fest.

Geldstrafe für Vater, bedingte Haft für Sohn
Vor Gericht gesteht der Vater einen „leichten Fußtritt“ und kommt aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit mit 4000 Euro Geldbuße plus 250 Euro an Verfahrenskosten davon. Sein vorbestrafter Sohn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft und 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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