Im vergangenen Jahr hatten sich die Feldkircher Stadtparteien im Zuge eines Fairnessabkommens darauf geeinigt, die Kosten für die Wahlkampagnen zu begrenzen und anschließend transparent offenzulegen. Alle Fraktionen haben sich an die Regeln gehalten.
Daran kann sich die Landespolitik ein Beispiel nehmen! Bekanntlich müssen alle im Landtag vertretenen Fraktionen Strafe zahlen, weil sie gegen das Vorarlberger Parteiförderungsgesetz verstoßen haben. Das ist umso bemerkenswerter, als dass das Regelwerk 2022 mit großem Brimborium einstimmig beschlossen worden war – mit dem Verweis, dass man damit österreichweit neue Maßstäbe setze.
2,85 Euro pro Wahlberechtigten
In Feldkirch hat man sich im Vorfeld der Gemeindewahlen ebenfalls auf ein gemeinsames Regelwerk verständigt. Die Aufwendungen für den Wahlkampf wurden mit 2,85 Euro pro Wahlberechtigten begrenzt. Im Fall einer Stichwahl, so die Vereinbarung, erhöht sich diese Grenze um einen weiteren Euro pro Wahlberechtigten. Wahlberechtigt waren bei der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 27.099 Personen, folglich errechnete sich daraus eine Wahlkostenobergrenze von 77.232,15 Euro bzw. 104.331,15 Euro (bei einer Stichwahl).
ÖVP und FPÖ gaben am meisten aus
Nun haben die Parteien ihre Ausgaben bekannt gegeben. Und siehe da: Alle hielten sich an das Fairnessabkommen. Die ÖVP Feldkirch hat in die Wahlen 103.239,31 Euro gesteckt, knapp gefolgt von der städtischen FPÖ (101.010,14 Euro). Weit weniger geklotzt haben die anderen Partien: Die SPÖ wendete 31.589,28 Euro auf, „Feldkirch blüht“ (Grüne) 29.210,88 Euro und die Neos gar nur 20.722,54 Euro.
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