Man will nicht der Ballermann der Alpen werden: Die Tiroler Wintertourismushochburg Sölden sagt jetzt mit harten Maßnahmen Après-Ski-Exzessen im Ortszentrum den Kampf an. Es hat in den vergangenen Saisonen offenbar zu viele Auswüchse gegeben.
Die Gemeinde Sölden im Ötztal macht ab 1. Dezember Ernst: Der Gemeinderat beschloss kürzlich die Einführung einer alkoholfreien Zone entlang der Dorfstraße zwischen der Giggijoch- und der Gaislachkogelbahn sowie dem angrenzenden Bereich mit dem Wohn- und Pflegeheim und dem Schülerhort. Genau dort, wo sich das Nachtleben in erster Linie abspielt.
Kein Alkohol im Freien
In der ausgewiesenen Zone ist laut Verordnung sowohl der Konsum von Alkohol als auch das Mitführen offener Flaschen oder Becher im Freien untersagt.
Feiern auf den Gehsteig verlegt
Damit möchte man Auswüchsen beim Après-Ski Herr werden. „Immer mehr Gäste sind zum Rauchen vor die Lokale gegangen und haben dort auf dem Gehsteig mit Alkohol weitergefeiert“, schildert der Söldner Vizebürgermeister Maximilian Riml im Gespräch mit der „Krone“. Der Kauf von alkoholischen Getränken in Geschäften und die anschließende Konsumation im Freien im Ortszentrum habe ebenfalls zugenommen.
„Fußballspiel“ mit Biergläsern
„Unzumutbare Lärmbelästigungen für die Anrainer, zerbrochene Biergläser auf den Gehsteigen und andere Verunreinigungen waren die Folge“, weiß Riml. Er erinnert sich etwa an den Fall, als Betrunkene auf dem Gehsteig mit Biergläsern versuchten, „Fußball“ zu spielen. Viele Anrainer hatten genug.
Die Wirte haben die Maßnahme positiv aufgenommen. Das Verbot gilt vorerst bis zum 19. April 2026, dann wird evaluiert.

Maximilian Riml, Vize-Bürgermeister von Sölden
Bild: zVg
Soft-Maßnahmen ohne Erfolg
Schon vor der vergangenen Wintersaison hatte man probiert, die Lage mit verstärkter Kontrolle der bestehenden Lärmverordnung in den Griff zu bekommen – ohne nennenswerten Erfolg. Daher kam es nun zum Alkoholverbot. „Wir haben die Wirte mit ins Boot geholt und Ratschläge von ihnen in die Verordnung einfließen lassen“, schildert Riml.
Gesalzene Strafen drohen
Das Alkoholverbot werde von Sicherheitsorganen lückenlos kontrolliert. Bei Missachtung drohen Geldstrafen bis zu 2000 Euro.
Mehr Aufenthalts- und Lebensqualität als Ziel
Die Beherbergungsbetriebe erhalten genaue Informationen über den Inhalt der Verordnung, sodass sie ihre Gäste vorab informieren können. „Wir hoffen, dass mit der Maßnahme die Aufenthalts- bzw. Lebensqualität für Gäste und Einheimische weiter steigt“, betont Riml.
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