Teilbedingte Strafe

Unter Gewaltandrohung immer wieder Geld gefordert

Salzburg
11.11.2025 17:00

Schwere Vorwürfe erhob die Staatsanwaltschaft gegen einen zweifach vorbestraften Tschetschenen (21): Er soll zwei Männer immer wieder Gewalt angedroht haben, wenn sie ihm nicht Geld übergeben. Der Angeklagte selbst bestritt die Vorwürfe. Letztlich wurde er wegen zweifacher Nötigung verurteilt.

Schwerer Raub und Erpressung lauteten die Vorwürfe gegen einen zweifach vorbestraften Tschetschenen (21) beim Prozess am Dienstag im Landesgericht Salzburg. Es gab laut Anklage zwei Opfer: Den ersten Mann  soll der Angeklagte immer wieder – bis zu 20 Mal – zur Überlassung von Geld genötigt haben. Auch das zweite Opfer soll er mit Gewaltandrohungen erpresst haben. Die Taten spielten sich über einen längeren Zeitraum heuer und im Vorjahr ab. Zudem soll er eines der Opfer beraubt haben: Am 3. April 2025 soll der Tschetschene den Mann geschlagen, mit einer Schreckschusspistole bedroht, und 5000 Euro geraubt haben.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe
„Mein Mandant wollte nur sein Geld zurück“, erwiderte aber der Verteidiger beim Prozess und forderte einen Freispruch: Die Zeugen hätten sich abgesprochen, die Aussagen seien widersprüchlich, so der Jurist. „Es stimmt alles nicht“, betonte der Angeklagte zu den Opfer-Aussagen und Vorwürfen. Er habe auch keine Drohungen ausgesprochen, keine Waffen benützt. Und auch von einem Messer-Angriff auf ihn selbst berichtete er – Anzeige erstattete er aber nicht. Das löste auch ein kurzes Wortgefecht zwischen Staatsanwalt und Verteidiger aus.

Nach der Anhörung von mehreren Zeugen entschied der Schöffensenat auf einen Schuldspruch. Nicht aber wegen Raub und Erpressung, sondern wegen zweifacher Nötigung – einmal davon schwer. Die bereits rechtskräftige Strafe lautete: zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. 

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