Ein Streit mit seinen Eltern trieb einen 44-jährigen Peuerbacher (OÖ) im August wortwörtlich zur Weißglut. Er parkte seinen Volvo neben deren Haus, überschüttete ihn mit Brandbeschleuniger und setzte den Wagen in Brand. Am Dienstag wurde er wegen der Brandstiftung am Landesgericht Wels zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
Vier Feuerwehren eilten am 11. August, einem strahlend sonnigen Hochsommertag zu einem Einfamilienhaus in Steegen bei Peuerbach, von dem schon schwarzer Rauch aufstieg. Beim Eintreffen wurde jedoch schnell klar, dass es sich nicht um einen normalen Brand handelte, sondern eine menschliche Tragödie dahinter steckte, die am Dienstag am Landesgericht Wels aufgearbeitet wurde, und mit einem rechtskräftigen Urteil endete.
Eltern Hammer nachgeschleudert
Der geschiedene dreifache Vater habe nach einem heftigen Streit mit seinen Eltern (74, 75) erst ihrem wegfahrenden Auto einen Hammer nachgeschleudert. Dann habe er seinen schwarzen Volvo neben dem Einfamilienhaus geparkt, ihn mit einer Mischung aus Bremsenreiniger und Flüßigkleber überschüttet und angezündet.
„Habe Haus angezündet“
Anschließend nahm der 44-Jährige, der zum Tatzeitpunkt auch alkoholisiert war, Reißaus – doch nicht bevor er seinen Nachbarn mitteilte, dass er gerade das Haus angezündet hatte. Die riefen natürlich sofort die Feuerwehr. Vom Bewohner – er war einmal als Automechaniker tätig gewesen – fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur.
Nur Auto verbrannte
„Gegen 16.30 Uhr wurde er schließlich festgenommen und in die Justizanstalt Wels gebracht“, berichtet damals Kerstin Kutsam, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels. Ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus sei definitiv zu erwarten gewesen. Der Schaden am Haus war minimal, der schwarze Volvo wurde jedoch ein Raub der Flammen.
20 Monate Haft
Der bis dato Unbescholtene soll alleine in dem Haus gewohnt haben, die drei Kinder bei der Ex-Ehefrau. Im Raum stand neben der Alkoholisierung eine undiagnostizierte psychische Erkrankung. Das Urteil fiel schließlich zu Mittag: 20 Monate Haft, davon sechs unbedingt, rechtskräftig.
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