Nach Rechtsstreit

Wanderweg muss wieder geöffnet werden

Steiermark
10.11.2025 14:55

Die Naturfreunde Steiermark gewinnen den langjährigen Wegerechtsstreit im Bezirk Weiz (Steiermark) nun auch in zweiter Instanz: Die seit Jahren von zwei Grundbesitzern abgesperrte Strecke muss wieder freigegeben werden. Bezirksgericht und Zivilgericht sind sich einig.

Bereits im April dieses Jahres durften sich die Naturfreunde Steiermark über ein erstes positives Urteil im Konflikt um einen beliebten Wanderweg in der Region Weiz freuen: Konkret handelte es sich um eine Uneinigkeit aus dem Jänner 2020. Nachdem ein Ast auf einen beliebten Wanderweg in der Gemeinde Thannhausen nahe Weiz gestürzt war, drängten zwei Grundstücksbesitzer auf eine Verlegung der Strecke Richtung Landesstraße. Es kam zu einem Rechtsstreit, weil die beiden Landwirte den seit über 50 Jahren markierten und betreuten Wanderweg gesperrt hatten. Das Bezirksgericht Weiz entschied Anfang des Jahres zugunsten des Vereins.

Diese Freude wurde nun aber noch größer: Nachdem die beiden Landwirte Berufung eingelegt hatten, wurde die Angelegenheit in zweiter Instanz an das Zivilgericht Graz übergeben. Wie nun bekannt wurde, wies dieses die Berufung ab und bestätigte die Entscheidung des Bezirksgerichts. Beide Gerichte stellten fest, dass durch die jahrzehntelange ununterbrochene Nutzung ein Servitutsrecht ersessen wurde und die Sperren zu entfernen sind. Das heißt, der Wanderweg darf wieder genutzt werden.

Kontrollen der Zugänglichkeit geplant
„Das Urteil ist ein starkes Signal für den freien Zugang zur Natur“, betont Jürgen Dumpelnik, Landesvorsitzender der Naturfreunde Steiermark. „Immer öfter werden Wege gesperrt, die seit Jahrzehnten von Wanderinnen und Wanderern genutzt werden. Dieses Urteil zeigt klar: Ersessenes Wegerecht darf nicht willkürlich beschnitten werden.“

Jürgen Dumpelnik freut sich über den für die Naturfreunde positiven Ausgang.
Jürgen Dumpelnik freut sich über den für die Naturfreunde positiven Ausgang.(Bild: Naturfreunde Steiermark)

In den meisten Fällen gelinge es, Wegekonflikte mit Gesprächen zu lösen: „Doch wo der Dialog scheitert, müssen wir unsere Verantwortung für die Allgemeinheit wahrnehmen“, sagt Dumpelnik. Auch in diesem Fall hätte es im Vorhinein der rechtlichen Schritte Gespräche mit den Grundstücksbesitzern gegeben, doch es konnte keine Einigung erzielt werden. Letztlich blieb den Naturfreunden nur der Gang vor den Richter.

Mit den nunmehr rechtskräftigen Entscheidungen können die Naturfreunde die Einverleibung des Wegerechts im Grundbuch veranlassen. Dann soll auch überprüft werden, ob die Absperrungen wirklich entfernt und die Wege wieder für Wanderer zugänglich gemacht wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann im schlimmsten Fall sogar ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden.

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