Millionen-Betrug

Kredithaie suchten Opfer, die nicht Deutsch können

Salzburg
05.11.2025 15:15

Einen dreisten Fall von Kreditbetrugs konnte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anklage bringen: Fünf Personen werden sich wegen schweren Betrugs, Geschenkannahme bzw. Bestechung und kriminelle Vereinigung verantworten müssen. Unter den Angeklagten sind zwei Bankmitarbeiter.

Zwei Bankmitarbeiter und drei Kreditvermittler sollen ein deutsches Kreditinstitut um zwei Millionen Euro gebracht haben, heißt es von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Im Detail haben die Kreditvermittler laut Anklage mehr als 50 Personen dazu verleitet, Kredite zu beantragen, die sie sich eigentlich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht leisten konnten. Die mutmaßlichen Betrüger agierten sogar richtig dreist: Quer durch ganz Österreich suchten die Kreditvermittler nach Personen, die schlecht Deutsch sprechen – auf der Straße, frequentierten Plätzen und sogar in Kaffeehäusern wurden mögliche Kreditnehmer angesprochen. Dabei wurde den Menschen teils sogar blanke Kredit-Formulare zum Unterschreiben gegeben. Möglich war die Manipulation einerseits durch falsche Angaben wie gefälschte Gehatszettlel, und andererseits durch die mutmaßlich korrupten Handlungen der Bankmitarbeiter, die eben Insider-Wissen hatten. Das Ganze ging offenbar über die vergangenen fünf Jahre, heißt es auf Nachfrage.

Bankmitarbeiter kassierten Bestechungsgeld
Die beiden Salzburger Bankmitarbeiter sollen mit den manipulierten Kreditanträgen bei einem nicht namentlich genannten deutschen Kreditinstitut die Auszahlung der Kleinkredite bis zu 50.000 Euro veranlasst, und dabei Bestechungszahlungen kassiert haben. Einer der fünf Beschuldigten befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Korruptionsjäger berichteten auch über den Ermittlungsumfang: 17 Kreditvermittler und mehr als 1000 Kredite (mit Wert über fünf Millionen Euro) seien im Zuge der Ermittlungen nach Anzeige einer betroffenen Bank überprüft worden. Nur ein Teil landete auch letztlich in der Anklageschrift. Zudem gibt die Anklagebehörde einen Präventions-Tipp: „Nichts unterschreiben, was man selbst nicht versteht!“

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