Er attackierte in Feldkirch seine Frau und drohte der Schwägerin, dass er ihr Haus in Wien anzünden werde. Wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung musste sich der 32-jährige Türke am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Zum Vorwurf, er habe Mitte September in der gemeinsamen Wohnung in Feldkirch seine Frau am Oberarm gepackt und fest zugedrückt, bekennt sich der Leasingarbeiter nicht schuldig. Ebenso bestreitet er, die Schwägerin gewürgt, sie gegen einen Schrank gestoßen und ihr die Lauflernhilfe des einjährigen Sohnes zweimal gegen die Rippen geschlagen zu haben. Doch die Beweise sind erdrückend. Denn laut Richterin existieren Videos, auf denen zu sehen ist, wie der Angeklagte gegen die Opfer vorgeht. Deshalb signalisiert sie ihm auch klar, dass Leugnen zwecklos ist.
„Wurde provoziert“
Doch selbst die Vorteile der in Aussicht gestellten Diversion im Falle eines reumütigen Geständnisses, nämlich Geldbuße statt Vorstrafe, lehnt der 32-Jährige ab. „Ich bin nur teilweise schuldig“, behauptet der laut Schwägerin leicht Reizbare und Aggressive im Prozess. Er sei an dem Tag sowohl von ihr als auch seiner Frau provoziert worden. „Als ich von der Arbeit nachhause kam, war die ganze Wohnung unaufgeräumt und voller Müll.“ Dann habe die Schwägerin auch noch neben seinem einjährigen Sohn geraucht. „Da war irgendwann das Maß voll“, schildert er den Auslöser für den Streit.
Das allerdings hatten beide Opfer in ihrer polizeilichen Einvernahme schon bestritten. Doch der Angeklagte bezichtigt die Frauen der Lüge und bleibt bei seiner Version. Als er dann auch noch behauptet, Morddrohungen vom Schwiegervater bekommen zu haben, reicht es der Richterin: „Sie können hier lügen, wie gedruckt. Aber die Grenze ist überschritten, wenn man andere verleumdet. Dann nämlich haben Sie ruckzuck den nächsten Strafantrag an der Backe!“
Schon einmal war die Ehegattin zu ihrer Schwägerin nach Wien geflüchtet, weil der Mann fremdgegangen war. Doch sie kehrte wieder mit dem Kind zurück. In der nächsten Verhandlung sollen nun die beiden Opfer aussagen. Der Prozess ist auf unbestimmte Zeit vertagt.
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