Urteil verschärft

Künstler muss wegen Vergewaltigung in Haft

Gericht
04.11.2025 09:00

Im Häfen-Theater wird dieser Künstler wohl kein Bein auf den Boden bekommen, denn Vergewaltiger sind im Gefängnis in der Hierarchie ziemlich weit unten angesiedelt. Für drei Jahre muss ein Kunstschaffender aus dem Großraum Linz nun in den Knast, weil er seine Ehefrau missbraucht hatte. Das Zweitgericht setzte die Strafe sogar hinauf.

Am Landesgericht Linz war der ehemalige Künstler, der auch in Linz wirkte, mit 24 Monaten Haft, davon nur acht Monate „scharf“, davongekommen. Er hatte den Spruch angenommen, damit eingestanden, seine Ehefrau im Jahr 2014 vergewaltigt und zwischen 2017 und 2020 mehrfach misshandelt und bedroht zu haben.

Mildere Strafe war unmöglich
Doch die Staatsanwaltschaft berief gegen das Urteil, es war ihr nicht hart genug. Und damit ging der Fall an das Oberlandesgericht Linz, wo – weil der Angeklagte das Urteil angenommen hatte – die Strafe entweder erhöht oder gleich bleiben konnte. 

Drohung während Muttertagsfeier
Während die Verteidigung auf die Leistung einer Wiedergutmachung in der Höhe von 1500 Euro und eine Therapie verwies, dazu die problematische Beziehung des Paares ins Treffen führte, verlangte die Oberstaatsanwältin eine „rigorose“ Ahndung der Taten – eine Vergewaltigung, mehrere sexuelle Übergriffe und auch eine Todesdrohung, ausgerechnet während einer Muttertagsfeier.

Drei Jahre absitzen
Am Ende schloss sich das Gericht den Argumenten der Anklägerin an und die Strafe wurde um ein Jahr auf drei Jahre Haft erhöht und es entfällt die Möglichkeit einer teilbedingten Haft: Die Strafe ist abzusitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Krone Oberösterreich
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