Ab dem 1. Jänner 2026 werden Pflegeberufe offiziell als Schwerarbeit anerkannt. Auch Teilzeitkräfte mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 Prozent sollen einbezogen werden. Rund 1000 Pflegekräfte sollen jährlich profitieren. Doch nicht alle kommen zum Zug.
Pflege gilt als Schwerarbeit, weil sie körperlich sehr anstrengend ist. Das Heben, Tragen und Umlagern von Patienten, oft mehrfach pro Schicht und auch bei Personen mit hohem Körpergewicht, kostet viel Kraft. Oft muss gebückt und kniend gearbeitet werden. Außerdem stören unregelmäßige Nacht- und Schichtdienste den Schlafrhythmus und erschweren neben sozialen Kontakten und dem Familienleben auch die eigene Erholung. Rücken- und Gelenkschmerzen, Muskelverspannungen und chronische Erschöpfung sind vorprogrammiert.
Aber auch die psychisch-emotionale Belastung ist enorm, schließlich tragen Pflegekräfte große Verantwortung für das Leben und Wohlbefinden anderer Menschen. Sie müssen auf Abruf bereitstehen. Das erfordert ständige Konzentration und Aufmerksamkeit, um Fehler zu vermeiden. Aufgrund des Personalmangels und der hohen Arbeitsdichte stehen Pflegekräfte zudem unter massivem Zeitdruck und Stress. Sie erleben menschliches Leid und den Tod hautnah mit und müssen dennoch stets professionell und empathisch bleiben. Umso frustrierender ist es, wenn die gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung für erbrachte Leistungen fehlt.
Ein Beruf, den man nur einige Jahre aushält
Sandra L. (Name geändert.), eine 31-jährige Diplomkrankenpflegerin aus dem Burgenland, kann ein Lied davon singen. „Nach einem zweifachen Bandscheibenvorfall weiß ich einfach nicht, wie es in ein paar Jahren gesundheitlich gehen wird. Am meisten stört mich, dass ich oft für andere einspringen muss und kaum Freizeit und somit keine Regenerationszeit habe“, seufzt sie.  
Diese Belastungen spiegeln sich auch im Arbeitsklimaindex wider. 53 Prozent der Befragten klagen über körperliche Beschwerden, 38 Prozent über Zeitdruck. 39 Prozent können sich gar nicht mehr vorstellen, bis zum Pensionsantritt im Pflegeberuf zu bleiben. Das deckt sich auch mit einer Studie, wonach Beschäftigte im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege oftmals nur mehr sechs Jahre ihren Beruf ausüben.
Vor allem Frauen sind die Gewinner
„Umso erfreulicher ist, dass ihr Beitrag zur Allgemeinheit nun teilweise anerkannt wird. Denn künftig sollen mehr Beschäftigte im Pflegebereich von der Erleichterung in der neuen Schwerarbeitsregelung profitieren. Nachdem 89 Prozent des Pflegepersonals im Burgenland Frauen sind, werden auch sie hoffentlich Nutzen daraus ziehen“, sagt Bianca Graf, Vizepräsidentin in der Arbeiterkammer und selbst diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Als Betriebsrätin in der Klinik Oberwart weiß sie, dass 15 bis 20 Kollegen jetzt darauf hoffen, von der Änderung der Schwerarbeitsverordnung zu profitieren. Einige von ihnen sind bereits beruflich bedingt im Krankenstand.
Hohe Anforderungen
Aber wem nutzt nun die Neuerung, die ab 1. Jänner 2026 in Kraft tritt, nun tatsächlich? „Ein früherer Pensionsantritt ist alle jenen erlaubt, die Pflegeberufe ausüben – also diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten. Sie müssen mindestens 60 Jahre alt sein, 45 Versicherungs- und Beitragsjahre haben und innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag zehn Jahre Schwerarbeit geleistet haben. Die Regelung gilt auch für Teilzeitbedienstete ab 50 Prozent. Nicht umfasst sind hingegen Heimhilfen und Sanitäter“, erklärt Brigitte Ohr-Kapral, Juristin für Sozialrecht und Sozial-, Pflege- und Gesundheitspolitik.
Darüber hinaus wird die notwendige Anzahl an Tagen pro Monat, die als Schwerarbeit gelten, gesenkt. Pflegekräfte müssen statt bisher 15 Tage monatlich künftig nur noch zwölf Tage Schwerarbeit leisten.
Einige Hürden
Doch auch wenn Pflege als Schwerarbeit anerkannt wird, heißt das nicht automatisch, dass alle Pflegekräfte die Neuerung nutzen können. Das hängt vom individuellen Versicherungsverlauf, dem Teilzeitstatus, der Anzahl der Schwerarbeitstage usw. ab. Ausbildungszeiten und Teilzeitarbeit erschweren, dass man alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt. 
Außerdem profitieren nicht alle Pflegende gleichermaßen. Wie so oft bei Reformen muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. „Es gibt zwar einen erleichterten Zugang, was aber nicht heißt, dass alle Pflegekräfte in die Schwerarbeit fallen. Daher muss jeder Fall individuell geprüft werden!“, so die Expertin.
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