Gericht erlaubt Namen

Veganer „Likör ohne Ei“ gewinnt skurrilen Prozess

Ausland
28.10.2025 14:44

Was nach einer Banalität klingt, hat in Deutschland zu einem echten Rechtsstreit geführt: Darf ein veganer Likör „Likör ohne Ei“ heißen? Das Landgericht Kiel hat diese Frage nun eindeutig beantwortet – ja, er darf. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie wollte die Bezeichnung verbieten lassen – und scheiterte damit.

Der Verband, dessen Vorsitzender der Eierlikör-Hersteller William Verpoorten ist, hatte argumentiert, der Name stelle eine unzulässige Verbindung zu Eierlikör her. Doch die Kieler Richter sahen das anders: Die Formulierung sei gerade eine Abgrenzung zum klassischen Eierlikör – und deshalb unbedenklich. Europäische Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen, erklärte Gerichtssprecher Markus Richter nach der Urteilsverkündung.

Auch die alternative Bezeichnung „Alternative zu Eierlikör“ sei zulässig, weil sie die Unterschiede betone, nicht die Gemeinsamkeiten.

Kleine Firma nun „extrem glücklich“
Hinter dem umstrittenen Produkt steht die kleine Firma Nachlass Wahrlich GmbH aus Henstedt-Ulzburg. Ihr veganer Likör auf Sojabasis mit Rum kommt völlig ohne Ei aus – das Unternehmen produziert aber auch herkömmlichen Eierlikör. Geschäftsführer Ole Wittmann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: „Ich bin extrem glücklich“, sagte er. Zur Finanzierung des Prozesses hatte Wittmann sogar ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition des Likörs herausgebracht, bei der eine Hahnenfeder den letzten Buchstaben des Namens verdeckt. Überschüsse will er dem Tierschutz spenden.

Verband will noch nicht aufgeben
Ganz ohne Folgen bleibt das Verfahren für das Unternehmen dennoch nicht: Wegen eines früheren Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung muss es 5000 Euro an den Kläger zahlen. Der Rechtsstreit hat dem kleinen Hersteller allerdings unverhoffte Aufmerksamkeit beschert. Wittmann berichtet von stark gestiegenen Verkäufen: „Durch den Medienrummel hat der ,Likör ohne Ei‘ enorm an Bekanntheit gewonnen.“

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie will sich mit der Entscheidung nicht abfinden. Rechtsanwalt Christofer Eggers kündigte Berufung beim Oberlandesgericht Schleswig an. Das Urteil weiche seiner Ansicht nach von bisherigen Entscheidungen ab, wonach auch eine indirekte Anspielung auf Eierlikör unzulässig sein könne.

Der Streit ums Ei
Streitigkeiten rund um Eierlikör sind in Deutschland kein Novum: Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass der Slogan „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ auf Flaschen des Herstellers Nordik erlaubt ist – obwohl Marktführer Verpoorten darin eine zu große Nähe zum eigenen Werbespruch „Eieiei Verpoorten“ sah.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt