Sie besitzen trotz mehrfacher Anfrage bei der BUWOG gar keinen Auto-Stellplatz. Dennoch soll sich Familie H. aus Wien bei der Sanierung der Garage beteiligen. Bei Wohnungskauf immer den Vertrag lesen!
Mit „glücklich wohnen“ bewirbt die BUWOG ihre Wohnungen. Gar nicht glücklich ist jedoch Familie H., die 2012 eine Eigentumswohnung erstanden hat. Sie soll jetzt nämlich bei einer Garagensanierung mitzahlen, fast 3000 Euro, obwohl sie gar keinen Stellplatz besitzt. Mehrmals hat man um einen Garagenplatz angesucht, jedes Mal wurde man abgewiesen. Begründung: Es gebe keine freien Plätze.
Laut Vertrag rechtsmäßig
Leider hat die Wiener Familie keine rechtliche Handhabe. Von der Immobilienverwaltung wurde ihr mitgeteilt, dass alle Wohnungseigentümer für etwaige Garagenkosten zuständig sind – unabhängig davon, ob sie einen Stellplatz erworben haben oder nicht. Dies sei im Wohnungseigentumsvertrag entsprechend geregelt. Das Ehepaar H. musste schon viel mitfinanzieren: „Z.B. ein neues Dach, obwohl uns der Makler damals versichert hat, es wäre alles erst gemacht worden. Auch sinnlose Dinge wie das Erneuern des Sands in der Sandkiste, obwohl in dem Haus nicht einmal Kinder wohnen.“ Die Ombudsfrau konnte zumindest erreichen, dass der nächste freie Parkplatz der Familie zugesprochen wird.

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