Für einen Häuslbauer aus dem oberösterreichischen Bezirk Kirchdorf wurde der Traum vom Haus kurzfristig zum finanziellen Albtraum. Obwohl er für sein Fertigteilhaus eine Festpreisgarantie vereinbart hatte, flatterte plötzlich eine „gesalzene“ Nachforderung ins Haus.
Das Fertighaus war im Juli 2022 gerade am Fertigwerden, als dem Häuslbauer aus dem Bezirk Kirchdorf Post von der Baufirma ins Haus flatterte. Inhalt: eine Forderung über 7300 Euro, mit der das Unternehmen gestiegene Energiekosten und Rohstoffpreise an den Konsumenten weitergeben wollte.
Fall rechtlich eindeutig
Da der aber vertraglich eine Festpreisgarantie vereinbart hatte, wandte er sich mit der Rechnung an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Für die Konsumentschützer war der Fall aus rechtlicher Sicht klar, und sie teilten dies auch der Baufirma mit. Dort war man aber nur bereit, die Forderung auf 3500 Euro zu reduzieren.
Bauherr zahlte nicht
Das wollte der Häuslbauer aber nicht hinnehmen. Er bezahlte die Forderung nicht und ließ es darauf ankommen, von der Firma verklagt zu werden. Für diesen Fall sicherte ihm die AK OÖ rechtliche Unterstützung zu.
Forderung verjährt
So weit kam es aber nicht, denn bis heute hat die Fertighausfirma keine Klage eingebracht. Da seit der Rechnungslegung drei Jahre vergangen sind, ist die offene Forderung somit verjährt und kann auch nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden.
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