Nach einem Match-Besuch tickt ein Fan in der Schnellbahn völlig aus. Er setzt sich neben ein ihm unbekanntes Mädchen und beginnt, sexuelle Handlungen an dem erstarrten Opfer vorzunehmen. Im Prozess um Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung spricht er von einem „Filmriss“, doch davon ist auf dem Überwachungsvideo nichts zu bemerken.
„Schön grün“, sagt Herr Rat im Landesgericht Korneuburg zu Beginn der Verhandlung. Nachsatz: „Aber man muss nicht unbedingt im Hoodie ins Gericht kommen, oder?“ – Vor ihm sitzt ein 25-jähriger Angeklagter in legerem Outfit. Ihm wird Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorgeworfen. Und zwar in einem Schnellbahnzug der Bundesbahnen, an einem erst 15-jährigen Mädchen.
Grippemittel und bis zu 20 Bier
Geschehen ist der besorgniserregende Vorfall nach dem Rapid-Match gegen Blau-Weiß Linz am 3. August. „Mein Mandant hatte eine Mischung aus Alkohol und Medikamenten konsumiert. Er hatte eine Erkältung, aber es war ihm trotzdem wichtig, zum Fußballmatch zu gehen“, erklärt der Verteidiger des jungen Mannes. Beim Spiel trank der Angeklagte eigenen Angaben nach 15 bis 20 Bier: „Wegen des Grippemittels hat der Alkohol schneller gewirkt“, behauptet er. Weshalb er sich an den Vorfall in der Schnellbahn gar nicht erinnern könne. Im Prozess bekennt er sich „nicht schuldig“.
Wegen des Grippemittels hat der Alkohol schneller gewirkt.
Der Angeklagte spricht von einem Filmriss.
Gegen 22 Uhr soll er in dem Wagon ein ihm völlig unbekanntes Mädchen ins Visier genommen haben, die ebenfalls beim Spiel war. Er setzt sich zu ihr, zuerst alles friedlich, man tauscht sogar Snapchat-Adressen aus. Doch dann wird der Mann zudringlich. Laut Anklägerin begann er, das Mädchen am Oberschenkel zu streicheln, sie zu küssen und ihre Brust zu entblößen. Schließlich wanderten seine Finger in ihre Hose. Bei der Polizei gibt das geschockte Opfer an: „Ich habe große Angst bekommen und konnte mich nicht mehr bewegen.“ Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann auch versucht haben, das Mädchen aus dem Zug zu zerren. Sie habe sich aber festhalten können.
Sie tippen im Video sehr kontrolliert in Ihr Handy, mussten sich nicht festhalten und wirken sehr zielgerichtet.
Herr Rat widerspricht den Schilderungen.
Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe
Dieser Versuch ist auf dem Video, das dem Angeklagten im Prozess vorgeführt wird, nicht zu erkennen – wohl aber andere der gesetzten Handlungen. Nichts zu bemerken ist indes von der angeblich vollen Berauschung des Mannes, der sich ja an gar nichts mehr erinnern will. „Sie tippen hier sehr kontrolliert in Ihr Handy, mussten sich nicht festhalten und wirken sehr zielgerichtet“, stellt der Richter in Bezug auf die Aufnahmen fest.
Doch der Mann bleibt bei seiner Version. „Er ist weder schuldeinsichtig noch reumütig“, fasst die Staatsanwältin im Schlussplädoyer zusammen – es setzt vier Monate bedingte Haft plus 4800 Euro Geldstrafe. Das junge Opfer bekommt zudem 300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Nicht rechtskräftig.
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