Mehr Fahrerflucht

Courage nach Unfällen sinkt bei uns immer weiter

Österreich
15.10.2025 11:43

Auf Österreichs Straßen ist Courage nach Verkehrsunfällen immer seltener zu finden. Das zeigen die Zahlen aus dem 2024 – insgesamt 2650 Menschen flüchteten in dem genannten Jahr unerlaubt von der Unfallstelle. Die Dunkelziffer bei Fahrerflucht-Delikten dürfte aber noch weit höher liegen.

Bei 2594 Unfällen mit Personenschaden (UPS) flüchteten im Vorjahr insgesamt 2650 Menschen unerlaubt von der Unfallstelle. Bei diesen Unfällen wurden 2923 Personen verletzt, sieben starben, so die ÖAMTC-Unfallforschung am Mittwoch unter Berufung auf Zahlen der Statistik Austria.

Den Bundesländer-Vergleich führt Wien mit 787 UPS mit Fahrerflucht an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360), die wenigsten Fälle gab es im Burgenland (42).

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Zumindest das Absetzen eines Notrufs ist zumutbar!

Verkehrspsychologin Marion Seidenberger

„Reine Sachschäden in Statistik nicht erfasst“
Betrachte man die Zahlen der vergangenen sieben Jahre (2018 bis 2024), so lasse sich österreichweit eine deutliche Zunahme von 11,9 Prozent an Fahrerflucht-Delikten bei Unfällen mit Personenschaden feststellen (2018: 2318 Fälle; 2024: 2594 Fälle), hieß es weiter. „Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik nicht erfasst. Dramatischer sind aber Unfälle, bei denen Verletzte im Stich gelassen werden – das darf nicht sein“, forderte ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger mehr Zivilcourage ein.

Seidenberger erinnerte daran, dass es bei Unfällen mit Verletzten die Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt, sowohl als Unfallbeteiligter wie auch als Mitfahrender. Zumindest das Absetzen eines Notrufs sei zumutbar.

Den Hauptanteil an Geflüchteten bezüglich der Fortbewegungsart stellten mit 59 Prozent Pkw-Lenker dar, am Fahrrad waren es neun Prozent, es folgen E-Scooter (sechs Prozent).

Strafrahmen bei Fahrerflucht

  • Lenker müssen je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen mit bis zu 2180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen.
  • Ist der Straftatbestand des Im-Stich-Lassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, je nach Schwere der Verletzung.

Kein Pardon bei Fahrerflucht nach Blechschäden
Der ÖAMTC erinnerte daran, dass auch Park- oder Blechschäden unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden sind. Wer das nicht tut und mittels Zeugen, Kamerabildern oder Aufrufen der Exekutive ausgeforscht wird, riskiert härtere Konsequenzen als im Fall einer sofortigen Kontaktaufnahme mit den Behörden.

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