Wie wichtig es ist, schon in jungen Jahren an eine Pensionsvorsorge zu denken, dass es die Möglichkeit einer „Höherversicherung“ gibt, und worauf Lehrlinge bei der Anmeldung generell achten müssen, erklärt Kerstin Feiel-Schiller, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der AK Steiermark.
Lehrlinge sind ab dem ersten Tag ihrer Lehre voll versichert. Sie fallen unter den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Sowohl der bzw. die Lehrberechtigte als auch der Lehrling zahlen monatlich Sozialversicherungsbeiträge ein. Die Beitragsbeträge sind dabei gesetzlich geregelt und werden auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des Lehrlings ausgewiesen.
Rechtzeitig und richtig anmelden
Die Anmeldung zum Sozialversicherungsträger (ÖGK) erfolgt durch den oder die Lehrberechtigte. Wichtig ist es auf jeden Fall, dass die Anmeldung zum Sozialversicherungsträger rechtzeitig und richtig erfolgt. Wird bei Beginn der Lehre keine Anmeldebestätigung von der bzw. dem Lehrberechtigten ausgehändigt, oder gibt es Unsicherheiten, kann der Lehrling sich die Anmeldebestätigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger aushändigen lassen.
Die Zeit während der Lehre wird für die spätere Pension ebenso als Beitragsjahre berücksichtigt.
Die „Höherversicherung“ ist eine freiwillige Möglichkeit, um die staatliche Pension zu erhöhen. Es kann selbst entschieden werden, wie viel zusätzlich eingezahlt werden möchte.
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