Ein gesundheitlich angeschlagener Salzburger (85) wollte den Ermittlungen nach sein Leben und das seiner Ehefrau mit Schlaftabletten beenden. Beide überlebten. Nach einem Monat in Untersuchungshaft wurde der Beschuldigte wieder freigelassen – anders als bei der mutmaßlichen Beitragstäterin, einer Pflegehilfe (59).
Die „Krone“ berichtete über den bedrückenden Kriminalfall: Ein gesundheitlich angeschlagener Salzburger (85) hatte in der Nacht auf den 1. September in seinem Zuhause in Salzburg-Morzg ein Getränk mit einer Überdosis an Schlaftabletten gemischt. Im Detail handelte es sich bei dem zugefügten Medikament um ein Schlafmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine.
Er selbst und seine in etwa gleichaltrige Ehefrau tranken von dem Getränk, bevor sie schlafen gingen. Beide überlebten. Nach einem Spitalsaufenthalt nahmen Polizisten den 85-Jährigen fest. Der Vorwurf lautete auf versuchten Mord. Den Ermittlungen nach wollte er mit den Schlaftabletten sein eigenes Leben und das seiner Ehefrau beenden. Und er dürfte es geplant haben, da er das Medikament von einer Pflegehilfe (59) bekommen haben soll. Ihr wird deshalb eine Beitragstat angelastet.
Der Beschuldigte wurde gegen gelindere Mittel aus der Untersuchungshaft entlassen. Es wurde ein Kontaktverbot zu seiner Ehefrau ausgesprochen. Zudem muss er eine Psychotherapie besuchen.
Christina Bayrhammer, Sprecherin des Landesgerichtes Salzburg
Sowohl der 85-Jährige als auch die 59-Jährige kamen Anfang September in Untersuchungshaft. Nun aber gibt es eine neue Entwicklung: Das Landesgericht ließ den 85-Jährigen gegen gelindere Mittel frei, bestätigt Sprecherin Christina Bayrhammer. Die Enthaftung erfolgte am Montag. „Ihm wurde ein Kontaktverbot zu seiner Ehefrau und der Besuch einer Psychotherapie aufgetragen“, erläutert Bayrhammer die gerichtlichen Weisungen.
Für mich ist es unverständlich, dass der unmittelbare Täter frei gelassen wird und meine Mandantin, der eine Beitragstat angelastet wird, nicht. Ich bin der Meinung, dass sie ebenso umgehend enthaftet gehört.
Kurt Jelinek, Verteidiger der Pflegehilfe
Während der 85-Jährige wieder frei ist, muss die Pflegerin aber weiter in einer Zelle der Pucher Justizanstalt bleiben: Am 20. Oktober steht bei ihr die Haftprüfung an. „Es ist für mich unverständlich, dass der unmittelbare Täter freigelassen wird, aber meine Mandantin nicht. Sie gehört ebenos umgehend enthaftet“, sagt Verteidiger Kurt Jelinek. Er hatte bereits zum Vorwurf erklärt: „Sie hat gar nicht gewusst, was er mit den Tabletten macht.“
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