Es kommt immer wieder vor: Gerade bei kleineren Kindern wird es zum Problem, wenn sie krank sind und man eigentlich selbst arbeiten müsste. Die GPA gibt jetzt Tipps, was geht.
Manchmal ist es nicht einfach, die Verantwortung für den Nachwuchs und die eigene Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Vor allem bei Kindern, die noch in den Kindergarten oder die Volksschule gehen, kann es zum Problem kommen, wenn der Zwerg krank wird.
„Dafür gibt es verschiedene Fälle von Pflegefreistellung“, weiß Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.
Denn eine Freistellung ist für Arbeitnehmer in drei verschiedenen Formen möglich. Erstens, wenn man nahe Angehörige pflegen muss (das ist die Pflegefreistellung im engeren Sinn), zweitens, wenn man die Kinder betreuen muss, weil die Betreuungsperson ausgefallen ist – das nennt man dann Betreuungsfreistellung und drittens, die Begleitung von Kindern bei stationärer Aufnahme in eine Heil- bzw. Pflegeanstalt (Begleitfreistellung).
Wie lange kann ich mich für die Pflege freistellen lassen?
Dafür gibt es eine ganz einfache Rechnung: Der Grundanspruch besteht bis zum Höchstausmaß der regelmäßigen, wöchentlichen Arbeitszeit. Sprich: Arbeitet man in der Woche 30 Stunden, beträgt der Anspruch für die Pflegefreistellung ebenso 30 Stunden – im Jahr. Der Anspruch auf Pflegefreistellung im engeren Sinn, auf Betreuungsfreistellung und auf Begleitungsfreistellung, beträgt also insgesamt eine Woche pro Arbeitsjahr. „Genommen werden kann die Freistellung sowohl wochen-, tage- und auch stundenweise“, wissen Natalia Pilles und Erwin Pecolt von der GPA Burgenland.
Die beiden waren in den vergangenen Wochen unterwegs und haben Eltern Informationsfolder zu dem Thema ausgeteilt. Denn krank wird wohl jedes Kind einmal – und dann sollte man wissen, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ganz genau und detailliert findet man die Infos zur Pflege-, Betreuungs- und Begleitfreistellung unter dem Thema Arbeitsrecht auf gpa.at
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.