Ab 1. Oktober treten bei FinanzOnline neue Sicherheitsregeln in Kraft. Wer seinen Zugang bis dahin nicht umgestellt hat, kann wichtige Fristen versäumen und Strafen riskieren.
Für rund 5,8 Millionen Menschen, die FinanzOnline zur Arbeitnehmerveranlagung nutzen, wird ab Herbst ein zweiter Sicherheitsfaktor verpflichtend. Wie Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) schon im Juli erklärte, wird man sich künftig nicht mehr allein mit Benutzername und Passwort einloggen können.
Stattdessen ist entweder der Zugang über ID Austria oder eine TOTP-basierte Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich. „Damit wird die Sicherheit der persönlichen Daten nochmals erhöht“, erklärte Marterbauer damals.
ID-Austria-Nutzer nicht betroffen
Aktuell werden laut Finanzministerium rund 83 Prozent aller Steuererklärungen online eingereicht. Etwa 36 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer melden sich über ID Austria an. Wer diesen Zugang nutzt, ist von der Umstellung nicht betroffen. Für alle anderen ist der zweite Faktor ab 1. Oktober verpflichtend.
Eibinger-Miedl betonte, dass dafür kein Smartphone nötig sei: Auch am Laptop könne der neue Zugang mit Zusatzsoftware eingerichtet werden. Wer möchte, könne seine Steuererklärung weiterhin analog mit Finanzamtsformularen erledigen.
Bei Verspätung drohen saftige Strafen
Die Arbeiterkammer Kärnten warnt jedoch eindringlich vor den Folgen einer versäumten Umstellung. „Wer die Arbeitnehmerveranlagung 2024 verspätet einreicht, muss laut Finanzamt mit 150 Euro Zwangsstrafe, Verspätungszuschlägen und einem geschätzten Steuerbescheid rechnen“, so AK-Steuerexpertin Diana Jusic.
Besonders heikel: Wer nach dem Stichtag keinen Zugang mehr hat, kann auch wichtige elektronische Schreiben des Finanzamts nicht mehr öffnen – etwa bereits zugestellte Bescheide mit Strafandrohungen. Für die Fristen spielt das jedoch keine Rolle: „Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten“, erklärt Jusic. Damit können Mahnverfahren, zusätzliche Strafen und Nachzahlungen ausgelöst werden, ohne dass Betroffene es merken.
Wer jetzt besonders schnell sein sollte
Wer künftig wieder Papierpost statt elektronischer Nachrichten erhalten möchte, kann das noch bis zum 1. Oktober in seinem FinanzOnline-Account umstellen. Danach ist ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt nötig. Ein entsprechender Musterbrief steht auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa zur Verfügung.
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