Nach dem Volksgartenpark wurde nun mit dem Metahofpark auch die zweite Grazer Schutzzone verlängert – vorerst bis Ende März 2026. In den vergangenen zwölf Monaten wurden laut Polizei 180 Betretungsverbote ausgesprochen und 350 Gramm Suchtmittel sichergestellt.
Drogenkriminalität, Vandalismus, Unsicherheit: Es war dem Hilferuf vieler besorgter Anrainer – und wohl auch dem nahenden Landtagswahlkampf – geschuldet, dass im Sommer des Vorjahres der Grazer Volksgartenpark zur Schutzzone erklärt wurde. Die Polizei verstärkt darin die Kontrollen und hat mehr Befugnisse, insbesondere kann sie Personen wegweisen und das Betreten des Parks verbieten.
Mit 1. Oktober 2024 folgte eine zweite Schutzzone im Grazer Metahofpark, unweit des Volksgartenparks. Auch hier gibt es ein Problem mit Dealern, auch hier sollen vor allem Jugendliche besser geschützt werden.
Verlängerung bis Ende März 2026
Und diese Schutzzone im Metahofpark wird nun (wie schon jene im Volksgartenpark) ein weiteres Mal verlängert – um die rechtlich möglichen sechs Monate bis Ende März 2026. Die Polizei spricht in einer Aussendung von einem „wirksamen Instrument zum Schutz von Minderjährigen vor strafbaren Handlungen“.
Im Metahofpark wurden bisher 180 Betretungsverbote ausgesprochen – im Volksgartenpark waren es sogar mehr als 600. Zudem wurden im Metahofpark 350 Gramm teils versteckte Suchtmittel (Marihuana und Kokain) sichergestellt. Im Volksgartenpark waren es bereits mehrere Kilogramm.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.