16 Jahre nach einem Schuss auf einen Mann in Wien-Favoriten ist am Donnerstag der wegen Mordversuchs gesuchte Tatverdächtige in Bad Leonfelden gefasst worden. Der heute 51-Jährige war zufällig kontrolliert worden. Er wurde zunächst nur festgenommen, weil er sich unrechtmäßig in Österreich aufhielt
Der dem Beschuldigten angelastete Schuss wurde am 31. Juli 2009 in Wien abgegeben, bestätigte Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. An diesem Tag hatte ein damals 38-jähriger Georgier in der Staudiglgasse im Bezirk Favoriten einen Durchschuss an der Hüfte erlitten, nachdem er einen Kontrahenten mit einem Messer bedroht haben soll. Der Mann musste notoperiert werden.
Opfer war nicht besonders gesprächig
Der Streit war laut damaligen Polizeiangaben zuvor am Antonsplatz ausgebrochen und zwar zwischen dem 38-Jährigen und drei weiteren Komplizen auf der einen und zwei weiteren Männern auf der anderen Seite, vermutlich alle aus Georgien. Bei den Einvernahmen hatte sich das Opfer nicht besonders gesprächig gezeigt: Der Mann gab damals an, es sei zufällig zur Auseinandersetzung gekommen, er kenne weder seine Mitstreiter noch seine Gegner. Ein Messer wollte er nicht dabei gehabt haben.
Herkömmliche Lenker- und Fahrzeugkontrolle
Dennoch wurde offenbar bald ein Verdächtiger ausgeforscht. Der EU-weite Haftbefehl wurde nämlich bereits vor vielen Jahren erlassen. An diesem Donnerstag gegen 14.00 Uhr führte dann eine Streife der Polizeiinspektion Leopoldschlag auf einem Parkplatz in Bad Leonfelden eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durch. Da sich der 51-Jährige, der auch keinen gültigen Führerschein besaß, unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhielt, wurde er nach den Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes festgenommen.
U-Haft in Wien beantragt
Weitere Datenbankabfragen ergaben, dass gegen den Mann ein EU-Haftbefehl, unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes, bestand. Er wurde laut Polizei in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Freitag die Verhängung der Untersuchungshaft beantragt, bestätigte Ziska. Darüber entscheide das Landesgericht für Strafsachen Wien. Sofern U-Haft verhängt wird, werde der Beschuldigte nach Wien überstellt, erläuterte die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde.
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