„Bischt a koa Oafoche“

„Teppichkrieg“ am Gartenzaun endet vor Gericht

Vorarlberg
26.09.2025 15:00

Ein Nachbarschaftsstreit im Wohnparadies der Vorarlberger Gemeinde Höchst eskaliert: Ein Hausbesitzer droht einer Nachbarin Schläge an. Sie erstattet Anzeige wegen Nötigung. Die Sache landet vor dem Landesgericht  Feldkirch und endet mit einer Standpauke des Opfers und einer Diversion.

Schon lange sind sich der 56-jährige Angeklagte und die 59-jährige Pädagogin nicht grün. Immer wieder kommt es zu gegenseitigen Anzeigen – mal wegen Lärmbelästigung, mal wegen Falschparkens. Das Dilemma: Die beiden sind Nachbarn und Hausbesitzer. Das Einzige, was die Parteien trennt, ist der Gartenzaun.

Und genau dort eskalierte vergangenen Juni der folgenschwere Streit: Corpus Delicti ist ein Teppich, den der Angeklagte zum Trocknen über den Zaun hängt – „seinen Zaun“, wie der 56-Jährige in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch betont: „Ich hatte vor zwei Jahren schriftlich meine Grundstücksgrenze gesichert.“ Auf einem Papier, das die Nachbarin auch unterschrieben habe, stehe, dass diese Grenze sechs Zentimeter nach „meinem Zaun“ ende.

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Ich will, dass du Verantwortung übernimmst und Abstand hältst. Ich will auch nicht, dass du noch einmal vor meiner Haustür stehst und mir zum Geburtstag gratulierst.

Das Opfer zum Angeklagten

„Teppichluder“ erstattet Anzeige gegen Nachbarn
Die Nachbarin aber sieht das anders und wirft an besagtem Tag im Juni den Teppich zurück in den Garten des 56-Jährigen. Ihre Begründung: Es handle sich schließlich um einen Gemeinschaftszaun. Auf der anderen Seite desselben bedroht der Beschuldigte das „Teppichluder“: „Wenn du noch einmal den Teppich vom Zaun entfernst, schlag ich dich zusammen!“ Daraufhin zeigt die Frau den Mann an.

Im Gerichtsgang würdigen sich die zwei Streithähne keines Blickes. In der Verhandlung räumt der Beschuldigte zumindest ein Fehlverhalten ein, wenngleich er betont, sich nicht mehr an den genauen Wortlaut zu erinnern.

„Du bischt o koa Oafache“
Da der Mann unbescholten ist, reumütig und bereit, sich bei der Beschimpften zu entschuldigen, steht nach Ansicht von Richterin Silke Sandholzer einer Diversion nichts im Wege. Als der Angeklagte seine Entschuldigung mit den Worten einleitet: „Woascht, du bischt o koa Oafache“ (Weißt du, du bist auch keine Einfache), hält ihm die Pädagogin eine Standpauke: „Ich will, dass du Verantwortung übernimmst und Abstand hältst. Ich will auch nicht, dass du noch einmal vor meiner Haustür stehst und mir zum Geburtstag gratulierst. Das halte ich für unangemessen!“ Bevor die Sache erneut eskaliert, schließt die Richterin die Verhandlung. Freunde werden die zwei wohl nicht mehr.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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