Ein 47-Jähriger wollte sich in der Bundeshauptstadt mit seiner Geliebten aussprechen. Als diese nicht öffnete, brach er mit einem Schraubenzieher ihre Wohnungstüre auf. Nicht der einzige Kurzschluss des Mannes innerhalb von wenigen Minuten!
„Ich hatte einen Streit mit meiner Freundin. Weil sie mitbekommen hat, dass ich Frau und Kind habe“, beginnt ein 47-Jähriger im Bezirksgericht Innere Stadt seine kuriose Geschichte. Er ist wegen Sachbeschädigung angeklagt und erzählt dem Richter sichtbar peinlich berührt, was nach dem Streit passiert ist.
„Ich wollte mein Schatzi unbedingt sehen, mich mit ihr aussprechen“, sagt der Musiker, der nicht lockerließ und zur Wohnung der Freundin, in der sie mit ihren Eltern wohnt, fuhr und klopfte. „Ich war mir sicher, dass sie zu Hause ist. Aber sie hat nicht aufgemacht.“
Schubladen geöffnet und Sachen rausgeworfen
Jetzt der erste Kurzschluss: Der Familienvater holte einen Schraubenzieher aus seinem Auto und brach kurzerhand die Türe zur elterlichen Wohnung seiner Geliebten auf. „Ein Blackout“, begründet er die seltsame Tat. Es folgt Kurzschluss Nummer zwei: In der Wohnung merkte der Mann, dass seine Freundin tatsächlich nicht zu Hause war – sie feierte einen Geburtstag mit ihren Eltern. „Da bin ich auf die blöde Idee gekommen und hab die Schubladen aufgemacht und die Sachen rausgeworfen. Damit es aussieht, als ob jemand eingebrochen hat“, stottert der Mandant von Strafverteidiger Philipp Winkler.
800 Euro für kaputte Tür bereits gezahlt
Schon tags darauf flog der falsche Einbrecher auf. Vor dem Bezirksrichter sagt Winkler: „Mit ihm sind leider die Nerven durchgegangen.“ Die 800 Euro Schaden für die kaputte Tür habe der 47-Jährige, dem Sachbeschädigung vorgeworfen wird, längst bezahlt.
Ein Kuriosum hat der Prozess noch zu bieten: Ausgerechnet das Opfer springt für ihren Traummann in die Bresche. „Ich möchte nur sagen, dass ich ihn sehr liebe. Wir planen eine gemeinsame Zukunft. Deshalb wollte ich Sie bitten, dass Sie ihn nicht bestrafen“, überrascht sie im Prozess.
Herr Rat stimmt einer Diversion zu, der falsche Einbrecher, der sich zwischenzeitlich von seiner früheren Frau getrennt hat, kommt mit einem Jahr Probezeit davon.
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