Zwei junge Afghanen sollen sich im Februar an einer 17-Jährigen vergangen haben, nachdem sie das Mädchen in einen Keller gelockt hatten. Auf der Anklagebank im Wiener Landesgericht sitzt der erst 14-Jährige aber allein, sein Freund war zum Tatzeitpunkt unmündig – bestraft wird er also nicht. Und auch sonst zeigt er wenig Reue im Zeugenstand. Der Angeklagte fasst eine Haftstrafe aus.
Köpfschütteln im Verhandlungssaal 204 im Wiener Landl. Der 14-jährige Angeklagte lümmelt am Sessel in der Mitte. Immer wieder klopft ein Jugendlicher, stört den Prozess und fragt: „Wie lange dauert das noch?“ Der wichtigste Zeuge humpelt auf Krücken in den Saal. Man könnte die Szenen fast als amüsant empfinden, ginge es nicht um ein schweres Verbrechen.
17-Jährige in Keller gelockt
Zwei Jugendliche soll am 25. Februar ein 17-jähriges Mädchen in einem Keller in der Engerthstraße in Wien-Brigittenau vergewaltigt haben. Die Afghanen waren damals erst 14 und 13 Jahre alt – auf der Anklagebank sitzt der Ältere deswegen alleine. Im Einkaufszentrum Millennium City trafen die zwei auf das Opfer – das zu diesem Zeitpunkt sichtlich schwer beeinträchtigt durch Drogen war. Und lockten es in den Keller, den späteren Tatort.
Der einzige Fehler, den ich gemacht habe, ist, dass ich sie gehalten habe. Das tut mir eh leid.
14-jähriger Angeklagter
„Einer hat versucht, mich auszuziehen. Ich hab‘ dann angefangen zu schreien“, erinnert sich die zierliche 17-Jährige im Zeugenstand. Jede Gegenwehr, die das Mädchen leistete, nützte nichts. Stattdessen hielten sie das Opfer an Händen und Beinen fest. Erst als ein Anrainer einschritt, flüchteten die Burschen.
Unmündiger Täter nun strafmündig
Im Landl beginnen die Schuldzuweisungen. Der 14-Jährige sagt: „Der einzige Fehler, den ich gemacht habe, ist, dass ich sie gehalten habe. Das tut mir eh leid.“ Nur der damals Unmündige hätte sich an dem Mädchen vergangen. Die beisitzende Richterin schnaubt daraufhin: „Wenn Ihnen das leidtut, dann hätten Sie ihr halt geholfen!“ – „Ich wollt‘ ihr eh helfen, aber ich hab's dann nicht gemacht“, so die ernüchternde Antwort des Angeklagten.
Ich hab‘ sie nicht mal angefasst. Der andere hat sie vergewaltigt. Ich war nur dabei und aus. Mich juckt das nicht, was da passiert ist.
Damals 13-jähriger Afghane als Zeuge
Ganz anders, aber nicht weniger schockierend, präsentiert sich die Version des zum Tatzeitpunkt 13-Jährigen, aber mittlerweile Mündigen. Mit Krücken humpelt er in den Saal. Seine meistgebrauchten Phrasen sind: „Was meinen Sie?“ und „Ich verstehe das nicht“. Von einer Vergewaltigung will der Afghane anfangs gar nichts wissen, er hätte in dem Wohnhaus lediglich nach Wasser gefragt und Klingelstreiche gemacht.
Zeugen droht nun Strafverfahren
„Was Sie aussagen, ist einfach nicht glaubwürdig“, so der Staatsanwalt. Die vorsitzende Richterin informiert ihn zum wiederholten Male: „Sie sind mittlerweile 14 Jahre alt. Sie sind jetzt strafmündig. Sie können ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage bekommen.“ Patzig ändert der Schüler schließlich seine Aussage: „Ich hab‘ sie nicht mal angefasst. Der andere hat sie vergewaltigt. Ich war nur dabei und aus. Mich juckt das nicht, was da passiert ist.“
Also muss noch eine Riege an Mitschülern und Freunden der zwei Afghanen befragt werden. Sie alle stehen schon vor dem Verhandlungssaal, klopfen immer wieder an. Wenn die Tür aufgeht, grinsen und winken sie ihrem Freund zu, der in der Mitte des Raumes sitzt – auf der Anklagebank. Den Ernst der Lage scheinen sie nicht zu verstehen. Immerhin geht es um bis zu fünf Jahre Haft. Zumindest für den 14-Jährigen.
Fünf Monate Gefängnis
Brisant: Nur 20 Minuten nach der angeklagten Vergewaltigung raubten die beiden Burschen mit anderen Freunden eine McDonald's-Filiale in Wien-Floridsdorf aus. Dafür wurde der Mittelschüler bereits rechtskräftig verurteilt. Nun fasst er eine Zusatzstrafe von 15 Monaten teilbedingter Haft aus, fünf davon muss er tatsächlich sitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für den damals Strafunmündigen gibt es keine Konsequenzen. Außer vielleicht ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage.
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