Weil sich eine 27-Jährige von ihrem Freund trennte, zuckte dieser völlig aus, brach ihr die Augenhöhle und drohte, mit einem Buttermesser ihr Auge auszustechen. Im Wiener Landesgericht nimmt die junge Frau den Bosnier – der bereits ein Menschenleben am Gewissen hat – aber trotzdem noch in Schutz: „Ich hab' ihn ja vorher emotional verletzt.“ Nach dem Urteil bricht sie in Tränen aus.
Es sind erschreckende Bilder, die im Wiener Landl vorgeführt werden: Das Auge der 27-jährigen Frau ist dunkelviolett und zugeschwollen, die Augenhöhle zertrümmert. Darunter ein blutender Schnitt – dort, wo der Angeklagte dem Opfer ein Buttermesser so fest in die Haut drückte, dass es im 90-Grad-Winkel verbogen ist.
„War halt seine Reaktion“
Und trotzdem nimmt ihn die junge Frau im Zeugenstand noch in Schutz: „Ich weiß, dass er mich nicht mit Absicht verletzt hat. Das war halt seine Reaktion, weil ich ihn emotional verletzt habe.“ Denn nach knapp fünf Jahren Beziehung, geprägt von Eifersucht durch den Bosnier, trennte sich die 27-Jährige im Mai. „Sie lernte nämlich einen neuen Mann kennen“, so die Staatsanwältin.
Ich hab‘ ihm den Kopf mehr als gewaschen, dass dieses Besitzdenken bei uns keinen Platz hat.
Verteidiger Rudolf Mayer über seinen Mandanten
Bild: Bartel Gerhard
Etwas, wofür das Opfer bezahlen musste. Nur drei Tage nach der Trennung schlug er sie krankenhausreif, drohte ihr, mit dem Buttermesser das Auge auszustechen. Einen Gewaltakt, für den die 27-Jährige die Schuld bei sich sucht: „Ich war der Initiator. Ich hab‘ ihn ja vorher verletzt.“ Die Vorsitzende Richterin versucht ihr klarzumachen: „Das ist nicht gleichzusetzen, wenn in einer Beziehung eine emotionale Verletzung passiert und dann solch eine Gewalttat.“ Und obwohl die Frau beteuert, das zu verstehen, versucht sie bis zum Schluss die Prügelattacke zu verharmlosen ...
Opfer bricht weinend zusammen
Der Bosnier möchte außer einem Schuldgeständnis zu den schwerwiegenden Vorwürfen nichts sagen – man hört ihn nur schluchzen, während das Opfer im Prozess aussagt. Denn Vergangenheit ist die Beziehung zwischen den beiden scheinbar noch lange nicht. Das wird spätestens klar, als die 27-jährige Frau nach der Urteilsverkündung vor dem Verhandlungssaal weinend zusammenbricht: Der 37-Jährige muss vier Jahre ins Gefängnis – nicht rechtskräftig.
Nicht sein erstes Mal in Haft: In seiner Heimat saß der Mann nämlich schon sechs Jahre ein. 2011 erschoss er jemanden fahrlässig. „Das war an meinem Geburtstag, als ich gefeiert habe“, sagt der 37-Jährige. Verurteilt wurde er damals zu zehneinhalb Jahren Gefängnis.
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