Heimische Fahne fehlt

Tiroler Gericht feiert die bunte Regenbogenflagge

Tirol
05.09.2025 18:00

Bunt bemalt und beflaggt zeigen sich derzeit Landes- und Oberlandesgericht in Innsbruck. Nur die österreichische und die Tiroler Fahne fehlen. Die Gründe dafür erläutert das Präsidium.  

Die Regenbogen-Fahne am Innsbrucker Rathaus ist ja bereits ein gewohntes Bild, ist doch einmal im Jahr „Pride Month“, in dem auf die Rechte der LGBTQIA+-Community hingewiesen wird und mit dem Sichtbarkeit und Akzeptanz der bunten Gruppe erhöht werden soll.

Demselben Zweck dient die „Pride-Parade“, die in Innsbruck einen Monat später stattfand. Beides ist für heuer längst vorüber, nicht aber für die Gerichtsbarkeit in Innsbruck. Dort flattert die Regenbogenfahne im Wind, daneben eine nicht minder kleine EU-Flagge.

Ministerium dafür nicht zuständig
Nur die österreichische Fahne hat keinen Auftritt, der dazugehörige Mast bleibt leer. Die „Krone“ fragte beim SPÖ-geführten Justizministerium nach, was es damit auf sich hat. Wien erklärte sich sogleich für unzuständig und verwies an die Presseabteilung des OLG Innsbruck.

Zitat Icon

Die österreichische Flagge wird zum Staats- und Nationalfeiertag sowie zu besonderen Anlässen gehisst.

Stellungnahme OLG/LG

Kernaufgabe unserer Gerichtsbarkeit
Dort hieß es: „Im Gerichtsalltag soll Gleichberechtigung und Akzeptanz eines jeden Menschen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung oder einer Beeinträchtigung – vorbildlich gelebt werden. Die Wahrung der Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist Kernaufgabe unserer Gerichtsbarkeit (Artikel 1 der Grundrechtecharta). Ein starkes und sichtbares Zeichen für diese Werthaltung ist der Regenbogen, der in Form der Regenbogenfahne und der Bodenbemalung den Vorplatz des Gerichtsgebäudes, in dem sich das Landesgericht und das Oberlandesgericht befinden, ziert.“

Zugang zum Landesgericht
Zugang zum Landesgericht(Bild: Birbaumer Christof)

Österreich-Fahne nur zu besonderen Anlässen
Und wer erteilte dazu den Auftrag? „Das war eine Entscheidung des Präsidiums des Oberlandesgerichts Innsbruck.“

Die österreichische Flagge werde „zum Staats- und Nationalfeiertag sowie zu besonderen Anlässen gehisst“. 

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