Causa nicht erledigt

Wirtschaftsbund: WKStA beruft gegen Strafhöhen

Vorarlberg
03.09.2025 14:47

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen die Höhe der in der sogenannten Wirtschaftsbundaffäre verhängten Strafen Berufung eingelegt. Der frühere Vorarlberger Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) und drei Ex-Wirtschaftsbund-Führungskräfte waren im März zu Geldstrafen wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung verurteilt worden.

Angeklagt waren neben Rüdisser die drei früheren Wirtschaftsbund-Führungskräfte Hans Peter Metzler, Jürgen Kessler und Walter Natter. Die Höhe der verhängten Geldstrafen belief sich auf 27.500 Euro (Rüdisser), 15.000 Euro (Metzler), 13.500 (Kessler) und 10.000 Euro (Natter), jeweils zur Hälfte auf drei Jahre bedingt. Die vier Angeklagten hatten bereits im Gerichtssaal Berufung angemeldet, sie forderten Freisprüche. Die Berufungsverhandlung findet am 22. Oktober in Innsbruck statt.

Auch Wirtschaftsbund forderte Freispruch
Gegen den Wirtschaftsbund selbst wurde im März eine nicht rechtskräftige, auf drei Jahre bedingte Verbandsgeldbuße in Höhe von 4500 Euro verhängt. Auch der Wirtschaftsbund forderte einen Freispruch, die WKStA hat auch in dieser Sache gegen die Strafhöhe berufen.

Rechnungen für Weihnachtsessen bezahlt
Der Vorwurf an die vier Angeklagten hatte sich auf die Bezahlung von Weihnachtsessen für Landesbedienstete in den Jahren 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie ein Essen anlässlich Rüdissers Ausscheiden aus der Politik im Jahr 2019 mit jeweils 30 bis 35 Teilnehmern im Gesamtwert von 12.980 Euro bezogen. Veranstaltet wurden die Weihnachtsessen von Rüdisser, beglichen wurden die Rechnungen vom Wirtschaftsbund. Nach Ansicht der WKStA habe Rüdisser dadurch einen ungebührlichen Vorteil erhalten und „sich in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen“ lassen.

Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass er bei den vier Angeklagten nicht von Absicht ausgehe – weder in Sachen Vorteilsannahme noch bezüglich der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. „Ich glaube nicht, dass Sie irgendetwas falsch gemacht haben“, sagte er damals zu Rüdisser. Darum gehe es aber nicht: Denn durch die Bezahlung von Weihnachtsessen für Rüdisser und seine Mitarbeitenden sei ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen worden, deshalb sei der Straftatbestand erfüllt.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt