Die 17-jährige Wienerin war im 15. Bezirk auf dem Weg nach Hause, als sie im Mai von einem 27-jährigen Afghanen zwischen zwei Autos gezerrt wurde – der Mann vergewaltigte sie fast eine Stunde lang. Vor Gericht in Wien würden ihm nun großteils die Erinnerungen dazu fehlen. Er wird zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt – nicht rechtskräftig.
Es ist der Horror einer jeden Frau, den eine 17-Jährige in der Nacht von 3. auf 4. Mai im 15. Wiener Gemeindebezirk am Wieningerplatz erlebt hatte. „Sie befand sich auf dem Heimweg von einem Fest“, erklärt die Staatsanwältin im Landl. Als ein unbekannter junger Mann sie ansprach. Man plauderte ein bisschen, er kaufte ihr bei einem Getränkeautomaten etwas zu trinken.
Afghane filmte Vergewaltigung
Ein Verhalten, bei dem sich das Mädchen nicht viel dachte – bis der 27-Jährige fragte: „Wollen wir nicht ein bisschen Spaß haben?“ Sie lehnte dankend ab, der Afghane akzeptierte das Nein aber nicht. Im Schwitzkasten zerrte er sie zwischen zwei Autos, vergewaltigte sie dort fast eine Stunde lang. Die Staatsanwältin gibt ein grauenhaftes Detail preis: „Diese Tathandlungen filmte der Angeklagte in kleinen Sequenzen.“
Ich filme regelmäßig heimlich Frauen in der Öffentlichkeit, meist von hinten und verwende das zur sexuellen Stimulation.
Angeklagter 27-Jähriger im Wiener Landl
Der klein gewachsene Mann, der jetzt vor dem Schöffensenat sitzt, versucht zu erklären: „Ich war voll besoffen und hab‘ eineinhalb Gramm Kokain konsumiert. Das war einfach zu viel. Ich kann mich nicht wirklich erinnern.“ Warum das bei seiner Einvernahme bei der Polizei noch ganz anders war, darauf hat er keine Antwort. Da beschrieb er nämlich noch jede abscheuliche Handlung, die er an der erst 17-Jährigen vorgenommen hatte, gab auch zu, sie gefilmt zu haben. Erschreckend: Vor den Beamten sagte er auch aus eigenen Stücken: „Ich filme regelmäßig heimlich Frauen in der Öffentlichkeit, meist von hinten und verwende das zur sexuellen Stimulation.“
Jetzt redet sich der Afghane um Kopf und Kragen. Manchmal will er nichts mehr wissen, manche Dinge will er gar nicht gemacht haben. „All das, was sie erzählen, ist aber eigentlich kein Geständnis“, merkt die beisitzende Richterin an. Als sein Verteidiger Daniel Strauss nachfragt: „Sie wussten aber, dass das Opfer keinen sexuellen Kontakt mit Ihnen haben wollte?“, nickt er.
Strafe im unteren Rahmen
Also wird das Geständnis doch noch als mildernd bei der Urteilszumessung gewertet. Auch, weil der 27-Jährige unbescholten ist, bleibt die Strafe im unteren Rahmen. Er fasst sechseinhalb Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung auf besonders erniedrigende Art und Weise aus. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre Haft. Der Staatsanwältin ist das zu wenig, sie meldet Berufung an.
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