Marktamt macht ernst

Warum „Nicht-Aufsperren“ hier teuer werden kann

Oberösterreich
02.09.2025 12:00

Am Linzer Südbahnhofmarkt brodelt es: Immer mehr Kojen bleiben trotz klar geregelter Kernzeiten während der Woche geschlossen – sehr zum Ärger von Kunden und jenen Betreibern, die sich an die Regeln halten. Nun schreitet das Marktamt ein und droht bei weiteren Verstößen Strafen fürs Nicht-Aufsperren an. 

Der Unmut über unregelmäßige Öffnungszeiten am Südbahnhofmarkt wächst – nicht nur bei Kunden, die verärgert von dannen ziehen, weil die Koje, die sie aufsuchen wollten, wider Erwarten zu hat, sondern auch bei jenen Betreibern, die sich an die vereinbarten Kernzeiten halten.

Verstöße gegen die Marktordnung
Nun hat auch das Marktamt die Beschicker schriftlich an ihre Pflichten erinnert. In dem Schreiben wird festgehalten, dass bei Kontrollen wiederholt Verstöße gegen die Marktordnung festgestellt wurden. Konkret geht es um die seit Juli 2018 gültige Regelung, die fixe Kernöffnungszeiten vorsieht. Demnach müssen Gastronomie, Cafés, Konditoreien und Nahversorger von Montag bis Freitag zwischen 9.30 und 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet haben.

Regeln während Pandemie gelockert
Für den Einzelhandel und Spezialfachgeschäfte gilt eine tägliche Mindestöffnungszeit von sechs Stunden und ebenfalls zwischen 9 und 13 Uhr an Samstagen. Während der Pandemie wurden diese Regeln weitgehend ausgesetzt – zu schwierig war es für viele, die fixen Zeiten einzuhalten. Doch seither hat sich die Disziplin nicht wieder durchgesetzt.

Ein Auszug aus dem Brief des Marktamts an die Beschicker
Ein Auszug aus dem Brief des Marktamts an die Beschicker(Bild: Magistrat Linz)

Strafe bis zu über 1000 Euro droht
Dass viele Betriebe am Montag geschlossen haben, wird nicht moniert, sehr wohl aber, wenn während des Rests der Woche bei manchen ständig die Rollläden unten bleiben. Das Marktamt betont: „Die Einhaltung der Kernzeiten ist zentral für die Attraktivität und die Besucherfrequenz des Südbahnhofmarkts.“ Die Nichteinhaltung der Betriebszeiten kann als Verwaltungsübertretung mit bis zu 1090 Euro Strafe geahndet werden. 

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