Neuigkeiten im Grazer FPÖ-Finanzskandal: Sachverständiger wertete erneut Geldflüsse aus und kam zum Schluss, 488.563 Euro sollen in die privaten Taschen von Politikern geflossen sein.
Seit dem Jahr 2021 wird in der FPÖ-Finanzcausa nun ermittelt. Viel ist seitdem geschehen, auch durch Rochaden der Staatsanwälte haben sich die Ermittlungen verzögert. Kern der Affäre sind verschollene 1,8 Millionen Euro an Klubförderungen, die teils auch in den eigenen Taschen des Grazer Ex-Vizebürgermeisters Mario Eustacchio, des früheren Klubchefs Armin Sippel und des ehemaligen Finanzreferenten Matthias Eder gelandet sein sollen. Eder zeigte sich damals sogar selbst an, rund 700.000 Euro veruntreut zu haben. Außerdem sei er alleine an allem schuld.
Neuer Staatsanwalt bringt Schwung in die Sache
Doch bei einem nächtlichen Würstelstand-Treffen im April 2024 gab Eder vor Alexis Pascuttini (KFG) – einstiges FPÖ-Mitglied, der aufgrund seiner Aufarbeitungs-Dienste um die Affäre aus der Partei geschmissen wurde – zu: „Natürlich war ich es nicht alleine!“ Später hat er das widerrufen.
Wie bekannt, wurde in dieser Causa auch die ermittelnde Staatsanwältin ausgetauscht – gegen sie läuft aktuell sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs. Der neue Staatsanwalt ist als Tüftler bekannt und hat erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Geldflüsse durchleuchten sollte.
Weitere Summen vermutet
Das brisante Ergebnis liegt der „Krone“ vor, und auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bestätigt das Einlangen des Gutachtens: Diesmal wurden weit mehr Konten der Beschuldigten geöffnet. Gutachter Ingo Gross hat nun festgestellt: Insgesamt sollen im Tatzeitraum von 2016 bis 2021 genau 488.563,28 Euro unerlaubt in die privaten Taschen geflossen sein. 156.617,98 Euro sollen es bei Mario Eustacchio gewesen sein, 197.011 bei Matthias Eder, 93.994,30 für Armin Sippel und 26.650 für einen Ex-Funktionär. Weitere Summen werden vermutet, sind aber nur noch schwer nachvollziehbar. Eustacchio und andere Beschuldigte haben die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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