Fünf Stunden lang soll ein beeinträchtigter Heimbewohner mit einem Bademantel-Gürtel an einem Toilettenstuhl (bzw. Leibstuhl) gefesselt gewesen sein. Freiheitsentzug warf die Salzburger Staatsanwaltschaft deshalb einem Pfleger (39) vor. Beim Prozess am Mittwoch war aber rasch klar, dass es keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt, aber berufliche.
Er habe den Bademantelgürtel nicht befestigt und diesen anfangs auch gar nicht gesehen, erklärte sich der angeklagte Pfleger beim Strafprozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht und bestritt den Vorwurf der Anklage. „Er liebt seinen Beruf mit Leib und Seele“, betonte der Verteidiger und erklärte die Umstände: Das Opfer, das in einem speziellen Heim für gehandicapte Personen im Flachgau untergebracht ist, habe bis zu 40 epileptische Anfälle pro Tag und würde ohne eine Sicherung regelmäßig aus dem Stuhl fallen.
Selbst im Rollstuhl sei, der stark beeinträchtigte und blinde Mann, der sich psychisch wie ein Kind verhält, mit einem Gurt angebunden. Das bestätigten auch andere Pfleger im Zeugenstand. Und alle waren sich einig: Es ist ein sehr schwieriger Patient.
Wegen Urinprobe am Leibstuhl
An jenem 31. März 2025 musste der Patient eine Urinprobe abgeben. Deshalb habe man ihn auf den Toilettenstuhl (auch als Leibstuhl bekannt) gesetzt. Zugebunden mit einem Gurt und einem Bademantel-Gürtel. Damit er bei einem Anfall nicht herausfällt.
Der Angeklagte betont auch, dass er immer wieder beim Patienten war – um ihm trinken zu geben und diverse Pflege- und Reinigungsarbeiten durchzuführen. „Es ist das gelindeste Mittel, um an die Urinprobe zu kommen“, meint er auch zur Richterin.
Jobverlust einen Tag nach Vorfall
Das sei offenbar auch von der Pflegeleitung so abgesegnet gewesen, war im Prozess zu hören. Eine Pflegerin im Zeugenstand meinte gar, dass man so eigentlich nicht mit Bewohnern umgehen solle, aber beim Opfer sei es halt sehr schwierig: „Alle im Team waren froh, dass er das übernommen hat.“
Einen Freispruch im Zweifel verkündete die Richterin aufgrund der unklaren Lage. Konsequenzen hatte es für den Angeklagten aber trotzdem: Er hat einen Tag nach dem Vorfall seinen Job als Pfleger verloren. „Telefonisch“, wie er ergänzt: „Ich hätte mich noch gern persönlich verabschiedet.“
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