Franz Burghuber (79) war jahrzehntelang Gemeindearzt in Rohrbach. In dieser Funktion wurde er auch als führerscheinsachverständiger Arzt herangezogen. „Allgemeinmediziner haben aber nicht die medizinisch-technische Ausrüstung, um eine Sehschwäche exakt diagnostizieren zu können“, macht er auf eine Problematik aufmerksam.
Probanden müssten zusätzlich zum Augenfacharzt oder Optiker geschickt werden, deren Befunde dem hausärztlichen Gutachten beigelegt würden. „Aufgrund dessen trägt die Behörde den Sehbehelf in den Führerschein ein.“
Führerscheinbesitzer haben einen unnötigen Zeitaufwand und müssen die Kosten für das Gutachten bezahlen.
Franz Burghuber (79) war 34 Jahre lang Gemeindearzt.
Bild: Burghuber
Betroffene hätten somit einen unnötigen Zeitaufwand und müssten die Kosten fürs Gutachten zahlen. „Dieser umständliche, sinnlose und teure Umweg ließe sich vermeiden.“ Das trifft ihn nun selbst, da er eine Brille nachtragen lassen will.
Sein Vorschlag
Am fachärztlichen Befund und dem Ergebnis der Brillenglasbestimmung des Optikers bräuchte nur die mit dem Sehbehelf erzielte Sehstärke angegeben werden. „Wenn diese den Mindestvisus – 0,5 Prozent für Führerscheinklasse B – erreicht, kann die Behörde die Eintragung selbst vornehmen.“ Im Verkehrsressort des Landes verweist man auf bundesgesetzliche Vorgaben: „Uns sind die Hände gebunden.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.