War bereits in Anstalt

Psychisch kranker Akademiker stach erneut zu

Salzburg
19.08.2025 14:23

„Der Herr Doktor leidet an einer Krankheit“, sagt der Staatsanwalt am Dienstag im Salzburger Landesgericht zu den Geschworenen. Wegen seiner psychischen Störung ist der Salzburger (66) nicht schuldfähig. Und kann wegen des Angriffs auf einen anderen Patienten mit einem Buttermesser nicht verurteilt werden. Es war auch nicht der erste Messer-Vorfall.

Bereits 2019 hatte der unter Wahnvorstellungen und Realitätsverzerrung leidende Salzburger zu einem Messer gegriffen: einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser. Damals attackierte er seine eigene Mutter, verletzte sie lebensbedrohlich schwer.

Da er wegen seiner Krankheit bereits damals nicht schuldfähig war, wurde er im Oktober 2019 vom Landesgericht in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Doch dort ließen ihn nach eineinhalb Jahren die Ärzte wieder gehen. Und nach ein paar Jahren in einer betreuten Wohnung passierte wieder eine Episode, ein Vorfall im Berchtesgadener Land, wonach er erneut in die Christian-Doppler-Klinik gebracht wurde.

Ein anderer Patient dort „hat mich in meinen Vorstellungen sekkiert, geärgert“, erzählt der Betroffene im Verhandlungssaal. Er sah diesen Mann, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, als Feind, der entfernt werden müsse. „Dieser Entschluss zu töten erscheint mir jetzt völlig absurd“, zeigt der Mann auch eine Krankheitseinsicht. Seine Störung beschrieb er als „Größenwahn“, als ein Gefühl, ein Herrscher Europas zu sein. Und: „Die ganze Welt ist gegen mich eingestellt.“ 

Pfleger verhinderte Schlimmeres
An jenem 15. März 2025 ging der Salzburger mit einem Buttermesser, welches er zuvor beim Essen verschwinden ließ, zu dem Patient im Rollstuhl und stach bzw. schnitt dem Mann in den Hals. „Ein Pfleger hörte Schreie und schritt ein“, berichtet der Staatsanwalt und betont dabei auch: „Das Opfer wurde nicht lebensgefährlich verletzt.“ Aber, merkt der Ankläger auch an: „Ohne ein Einschreiten hätte es möglicherweise tödlich enden können. Es wäre ein Mordversuch, wenn der Betroffene zurechnungsfähig wäre.“

„Ich möchte mich aufrichtig entschuldigen“, sagt der betroffene Salzburger nun vor den Geschworenen und ergänzt dabei: „Das Problem ist, dass manche Handlungen rational gar nicht erklärbar sind.“ Der Richter fragt daraufhin: „Und was, wenn es wieder passiert?“ Er könne nichts versprechen, entgegnete der 66-Jährige. Wegen seiner Psyche könne er sein Verhalten nicht steuern

Am Nachmittag folgte das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Es ist bereits rechtskräftig. 

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