Die rechtliche Diskussion rund um die Abwahl von FPÖ-Stadträtin Isabella Theuermann in Wolfsberg geht in die nächste Runde. Welche Folgen drohen, sollte der aktuelle Stadtrat falsch besetzt sein?
Mittlerweile beschäftigt die Abwahl der FPÖ-Stadträtin Isabella Theuermann durch zwei Mandatare ihrer eigenen Partei seit Monaten die Gemeindeaufsicht – wir haben berichtet. Mit einer baldigen Entscheidung der Behörde ist allerdings nicht zu rechnen.
„Die Stadtgemeinde hat in der Zwischenzeit sogar einen Anwalt auf Kosten der Steuerzahler beauftragt, um gegen meine rechtlichen Bedenken vorzugehen“, so Theuermann, die zehntausende Euro investieren müsste, um ihr Recht durchzusetzen: „Ein klassischer Fall von David gegen Goliath. Ein ungleiches Kräfteverhältnis, das ich nicht länger aufrechterhalten möchte“, wie die Bundesrätin entschieden hat.
Ich frage mich: Weshalb wartet die Gemeindeaufsicht mit einer klaren und notwendigen Entscheidung – trotz eindeutiger Rechtslage – bis nach der Bürgermeisterwahl?
Isabella Theuermann, Ex-Stadträtin (FPÖ) in Wolfsberg
Dass Theuermann nicht gegen die Stadt in einen Rechtsstreit ziehen will, liege aber nicht daran, dass sie ihre Abwahl für rechtmäßig halte: „Im Gegenteil: Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass das rechtswidrig war.“
„Mehr als die Hälfte der Parteistimmen nötig“
Laut Verfassungsabteilung ist die gesetzliche Grundlage in diesem Fall eindeutig: Konkret sieht §67 Abs. 1 lit. a des Kärntner Gemeindeorganisationsgesetzes vor, dass ein Mitglied des Gemeindevorstandes nur dann abgewählt werden kann, wenn mehr als die Hälfte jener Mitglieder der Gemeinderatspartei, auf deren Vorschlag das Mitglied gewählt wurde, für eine Abberufung stimmen. Theuermann wurde mit lediglich zwei von fünf Stimmen abgewählt.
Die Stellungnahme der Stadt Wolfsberg zur Abwahl von Frau Theuermann wird nicht weitergeleitet. Anfragen werden – wenn überhaupt – nur schriftlich beantwortet.
Alexander Radl, Vizebürgermeister (SPÖ) in Wolfsberg
Doch welche Folgen drohen, sollte der Stadtrat seit Wochen nicht rechtskonform zusammengesetzt sein? Theuermann: „In diesem Fall könnten alle seither gefassten Beschlüsse anfechtbar sein – mit potenziell massiven finanziellen und rechtlichen Folgen.“ Was für die Stadtkasse nicht zu hoffen ist, immerhin droht laut Gemeindeaufsicht im schlimmsten Fall 2026 die Pleite. Die Stadt schweigt dazu, mit der Rechtfertigung: „Laufendes Verfahren!“
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