Strafrichter Manfred Hohenecker, Mann der Erstrichterin im Buwog-Prozess, brachte Privatanklage gegen Grassers Anwalt Manfred Ainedter wegen übler Nachrede ein. Am Montag wurde Ainedter im Wiener Landesgericht dafür verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Für den Privatankläger ist der Wahrheitsbeweis nicht gelungen: „Kein Zeuge tätigte eine konkrete Aussage über eine Filmaufnahme.“ Für den angeklagten Rechtsanwalt Manfred Ainedter wurde dieser Beweis sehr wohl erbracht: „Wir haben vier unmittelbare Zeugen gehört, die gesehen haben, wie er das Handy hochgehalten und geschwenkt hat.“
Es ist ein ungewöhnlicher Prozess. Der Mann von Buwog-Richterin Marion Hohenecker, Manfred Hohenecker, wirft Grasser-Anwalt Manfred Ainedter üble Nachrede vor. Getätigt haben soll der populäre Strafverteidiger diese im Sonntags-Interview mit Conny Bischofberger am 30. März. Angesprochen auf die behauptete Befangenheit der Erstrichterin, nahm Ainedter darin auf den Urteilstag im Bundesliga-Strafverfahren, geleitet von Marion Hohenecker, Bezug. Ihr Mann, der auch Strafrichter ist, habe sich „was völlig ungewöhnlich ist, die Urteilsverkündung bei Peter Westenthaler angehört, diese verbotenerweise gefilmt und angeblich, so wurde mir berichtet, seiner lieben Frau sogar applaudiert“.
Zeugen beobachteten Schwenk
Tatsächlich wird im Prozess von mehreren prominenten Zeugen bestätigt, dass sie sich darüber gewundert hätten, dass der Mann der vorsitzenden Richterin im Jänner 2017 anwesend war und – offenbar mit zufriedenem Gesichtsausdruck – bei der Urteilsverkündung sein Handy schwenkte: „Es war Gesprächsthema unter uns Anwälten. Weil es eine ungewöhnliche Sache ist. Wir sind alle davon ausgegangen, dass er gefilmt hat. Es hat den Eindruck gemacht“, sagt Anwalt Michael Dohr am zweiten Prozesstag als Zeuge im Wiener Landl aus.
Privatankläger Hohenecker gibt indes an, dass er seine Frau an jenem Abend zum Abendessen abholen wollte und, nachdem es noch nicht aus war, in den Saal gekommen sei. Dort habe er sein Handy genommen und den Lautlos-Regler getätigt und danach noch überprüft, ob es nun tatsächlich lautlos sei. Gefilmt habe er keinesfalls, zumal dies bei Urteilsverkündungen verboten sei. „Warum sollte ich das Urteil filmen? Ich bin ja nicht verrückt“, sagte der Richter im LG Korneuburg in dem Prozess.
Teilbedingte Geldstrafe
Richter Daniel Potmesil sieht üble Nachrede gegeben und verurteilt Ainedter zu einer teilbedingten Geldstrafe im Ausmaß von 40 Tagessätzen (9880 Euro), 20 davon unbedingt. Hohenecker habe laut den Zeugen zwar recht merkwürdig mit seinem Handy hantiert, es gäbe aber keinen Beweis dafür, dass dieser tatsächlich filmte. Manfred Ainedter ist von der Verurteilung offensichtlich überrascht und meldet sofort volle Berufung an. „Wie soll ich beweisen, was nicht zu beweisen ist. Das muss die Instanz klären.“ Auch Hohenecker beruft wegen der Strafhöhe. Er fordert eine höhere Strafe für Ainedter. Der ungewöhnliche Streit geht in die nächste Runde.
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