AK klagte

Palmers setzte Detektive auf kranke Mitarbeiter an

Österreich
05.12.2013 15:30
Schwere Vorwürfe erhebt die Arbeiterkammer gegen Palmers. Der Wäschekonzern soll zwei langgedienten Verkäuferinnen im Krankenstand Detektive nachgeschickt und sie dann fristlos entlassen haben - weil sie während der Krankenstandszeit das Haus verlassen hatten. Die AK klagte. In einem Fall hat das Unternehmen die Ansprüche in Höhe von 26.000 Euro bereits ausgezahlt. Palmers begründete den Detektiv-Einsatz mit "konkreten Verdachtslagen" - die Beauftragung sei demnach in so einem Fall rechtlich gedeckt gewesen.

Die beiden Palmers-Mitarbeiterinnen durften den Angaben der Arbeiterkammer zufolge von Arzt wegen außer Haus gehen, etwa für Erledigungen. Beim Wäschekonzern sah man dies offenbar nicht so. Eine Frau, die unter dem Arbeitsstress zusammengebrochen sei, wurde ihren Angaben zufolge von ihrer Filialleiterin "vehement" bedrängt, trotz verordneten Krankenstands zu arbeiten.

In der dritten Krankenstandswoche habe sie dann ihre Schwester mit dem Auto zu einem Arzttermin gebracht. Dabei hätten sie bemerkt, dass sie fotografiert und danach von einem Auto verfolgt wurden. Die beiden Frauen seien daraufhin zur Polizei gegangen, die jedoch nichts unternommen habe. Irrtümlicherweise sei dann die Schwester weiter verfolgt worden, zuerst von einem, dann von zwei Autos, die vor ihrem Haus gestanden seien. Ein Mann habe sich sogar an ihrem Wagen zu schaffen gemacht, woraufhin sie wieder die Polizei rief. Erst als ein Streifenwagen auftauchte, seien die Männer zu Fuß geflüchtet.

AK: "Palmers hat Rückzieher gemacht"
"Offensichtlich waren das die von der Firma beauftragten Detektive. Kurz darauf erhielt sie die schriftliche Entlassung wegen angeblich krankenstandswidrigen Verhaltens", so die Arbeiterkammer Wien. Mit ihrer Klage war die Arbeiterkammer in diesem Fall erfolgreich. Palmers hat einen "Rückzieher" gemacht, wie es die AK ausdrückte, und alle Ansprüche über 26.000 Euro ausbezahlt. Im zweiten Fall - auch hier sei eine Mitarbeiterin im Krankenstand von einem Detektiv überwacht worden - ist die Klage noch anhängig. Die AK verlangt Abfertigung und Kündigungsentschädigung in Höhe von 15.000 Euro.

"Die fristlosen Entlassungen sind ungerechtfertigt. Weder ein Detektiv mit einer Kamera bewaffnet noch der Arbeitgeber kann entscheiden, was ein Arbeitnehmer im Krankenstand tun darf und was nicht. Das kann nur der Arzt", stellte AK-Expertin Karmen Riedl am Donnerstag in einer Aussendung klar.

Wäschekonzern bestätigt Detektiv-Einsatz
Palmers bestätigte am Donnerstagnachmittag schriftlich, einer Mitarbeiterin im Krankenstand einen Detektiv nachgeschickt zu haben. Es habe nämlich "konkrete Verdachtslagen im Hinblick auf einen Krankenstandsmissbrauch" gegeben. In so einem Fall sei die Beauftragung eines Privatdetektivs rechtlich zulässig, verteidigte das Unternehmen den Detektiv-Einsatz.

Laut Observationsbericht sei die Mitarbeiterin bei Einkäufen am Markt sowie in einem Bekleidungsgeschäft und in einem Kaffeehaus gesehen geworden, "obwohl sie gemäß dem Befund ihrer Ärztin wegen Beschwerden im Knie 'ein paar Tage Schonung bedurfte, um wieder voll einsatzfähig zu sein'", teilte der Wäschekonzern mit. Gegen dieses Gebot habe die Frau "massiv verstoßen".

Zur "allfälligen Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs" sei der "Ausflug" auf eine Wiener Einkaufsstraße nicht notwendig gewesen, da sich "in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung" Filialen der großen Lebensmittelketten befänden. Die Mitarbeiterin sei darauf angesprochen geworden und habe "unter Beisein des Betriebsrates vor der Personalleitung" zugegeben, gelogen zu haben.

"Kontrollen im Interesse der anderen Dienstnehmer"
Aufgrund des vorhergehenden Verhaltens der Frau, etwa die indirekte Ankündigung des Krankenstands, habe sich Palmers veranlasst gesehen, "uns durch geeignete Nachforschungen Klarheit zu verschaffen". Weiters erklärte der Konzern, dass "allfällige (seltene) Kontrollen vor allem im Interesse der anderen Dienstnehmer" erfolgten. Diese sollten davor bewahrt werden, "die Arbeit der ihren Krankenstand 'verlängernden' Dienstnehmer mitzuverrichten".

Zur noch anhängigen Klage, die die Arbeiterkammer wegen der fristlosen Entlassung nach einem Krankenstand eingebracht hat, äußerte sich das Unternehmen nicht.

Über die Fälle hatte vor Kurzem auch die ORF-Fernsehsendung "Bürgeranwalt" berichtet. Der WU-Arbeitsrechtsprofessor Franz Marhold erklärte darin, für ihn sei die Frage, ob jemand, der kein Ausgehverbot habe, im Krankenstand in ein Café oder auch Einkaufen gehe, irrelevant. Entscheidend sei allein, ob solche Wege dem Genesungsprozess abträglich seien oder nicht.

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