Vor knapp drei Jahren wurde der deutsche Starkoch Alfons Schuhbeck zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Jetzt gibt es ein neues Urteil gegen den 76-Jährigen.
Das Landgericht München I verurteilte Schuhbeck am Montag unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt ist. Ob Schuhbeck überhaupt jemals wieder ins Gefängnis muss, ist unklar.
Die Staatsanwaltschaft hatte nun im neuen Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert, die Verteidigung keine konkrete Forderung gestellt.
Starkoch entschuldigt sich
Schuhbeck selbst entschuldigte sich während der Verhandlung bei „allen, die durch mich Probleme erfahren haben.“ Er betonte: „Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.“
Richter Uwe Habereder sagte an den 76-Jährigen gerichtet: „Letztendlich sind Sie zu groß geworden.“ Schuhbeck habe seine „Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört“.
Letztendlich sind Sie zu groß geworden!
Richter Uwe Habereder an Starkoch Alfons Schubeck (76) bei der Urteilsverkündung
Schuhbeck wird derzeit außerhalb des Gefängnisses behandelt
Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Vollzug der Haftstrafe ist allerdings derzeit ausgesetzt, weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist und aktuell außerhalb des Gefängnisses behandelt wird.
Schuhbeck hatte die Vorwürfe im neuen Prozess gegen ihn eingeräumt und zugegeben, schon lange vor der offiziellen Insolvenz von den massiven finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch rechtswidrig Corona-Hilfen beantragt zu haben. Insgesamt soll sich Schuhbeck Corona-Hilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen haben.
Schuhbecks Geständnis ist Teil eines Deals
Sein Geständnis war Teil eines sogenannten Deals, in dessen Rahmen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich mit dem Gericht auf einen Strafrahmen von zwischen vier Jahren bis vier Jahren und acht Monaten geeinigt hatten. Schuhbecks Verteidiger Norbert Scharf betonte die Kooperation des Angeklagten und dass es auch darum aus seiner Sicht möglich wäre, „am unteren Rahmen“ der Vereinbarung zu bleiben.
Gläubiger fordern 27 Millionen Euro
Schuhbecks Firmen haben einen riesigen Schuldenberg hinterlassen: Gläubiger fordern nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig laut aktuellem Stand insgesamt 27 Millionen Euro. Seiner Einschätzung nach wird nur ein Bruchteil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden können. Nach „Bild“-Informationen soll Schuhbeck insgesamt mehr als sechs Millionen Euro Schulden haben, davon allein 1,25 Millionen Euro (zuzüglich Säumniszuschläge) beim Finanzamt München. Diese Summe ergibt sich aus den Straftaten, die Schuhbeck von der Staatsanwaltschaft in der Anklage vorgeworfen wurden.
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