Zigtausende Schüler und Studenten nutzen den Sommer fürs Hackeln. Aber ihre Rechte kennen viele nicht. Was Gewerkschaft und Arbeiterkammer raten. Und wie man jetzt noch einen Sommerjob ergattert.
Endlich Sommerferien! Endlich Zeit, um bei einem Ferialjob Taschengeld oder die Finanzen fürs Studium ordentlich aufzubessern. So zumindest der Plan vieler junger Menschen. Viele nutzen die Ferienzeiten auch für erste Erfahrungen in für sie interessanten Berufsfeldern.
„Doch nicht alles, was nach Jobchance aussieht, ist auch fair geregelt“, warnt Matteo Iori, Jugendsekretär der Gewerkschaft GPA Tirol, „Ferialjobs und Praktika sind oft der erste Kontakt mit dem Erwerbsleben und prägen die spätere Berufswahl. Gerade deshalb ist es wichtig, dass junge Menschen ihre Rechte kennen und nicht als billige Arbeitskräfte ausgenutzt werden.“
Mit einer Arbeitnehmerveranlagung können sich viele Jugendliche zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Matteo Iori, Jugendsekretär GPA Tirol
Bild: GPA
Gewerkschaft und AK wissen über Vorgaben für Ferialjobs und Praktika Bescheid und bieten auch Beratung an. „Bei allen Fragen und Problemen können wir rasch und unkompliziert helfen“, rät Tirols AK-Präsident Erwin Zangerl, sich bei Konflikten – oder bereits im Vorfeld – zu melden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Wer darf arbeiten – und unter welchen Bedingungen?
Laut Gesetz dürfen Jugendliche ab dem 15. Geburtstag und nach Erfüllung der Schulpflicht arbeiten. Für sie gelten besondere Schutzbestimmungen: Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden, die Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. „Besonders wichtig ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag oder zumindest ein Dienstzettel. Dieser sichert grundlegende Informationen wie Arbeitszeit, Bezahlung und Dauer ab – und beugt Missverständnissen vor“, sagt Gewerkschafter Iori. Die AK rät dringend, auch das Kleingedruckte genau zu studieren: „Dort sind mitunter Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte etwa um das Geld für Überstunden umfallen“, heißt es.
Praktikum oder Ferialjob – was ist der Unterschied?
Entscheidend ist die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses in der Praxis. „Ob jemand als Arbeitnehmer gilt, hängt nicht vom Titel ,Praktikum’ ab, sondern davon, was tatsächlich passiert“, erklärt Iori und weiter: „Wer regelmäßig mitarbeitet, in den Betriebsablauf eingebunden ist, Weisungen befolgt und eine Leistung erbringt, hat Anspruch auf Entlohnung, Sozialversicherung und arbeitsrechtlichen Schutz – egal, wie das Beschäftigungsverhältnis genannt wird.“ Pflichtpraktika, bei denen der Ausbildungszweck im Vordergrund steht und keine Arbeitspflicht besteht, können auch unbezahlt sein – müssen aber klar abgegrenzt und schulrechtlich vorgeschrieben sein. „Wir empfehlen Jugendlichen, das im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen zu lassen“, so der ÖGB.
Auch für Ferialjobs und Praktika gibt es gesetzliche Grundlagen, die einzuhalten sind.
Erwin Zangerl, AK-Präsident Tirol
Bild: Birbaumer Christof
Wie müssen Ferialjobber entlohnt werden?
Ferialjobs müssen mindestens nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche bezahlt werden. Ist kein solcher anwendbar, gilt das ortsübliche Entgelt. „Viele vergessen, dass auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld aliquot zustehen können“, ergänzt Iori. Bei der Arbeiterkammer heißt es ergänzend: „Ferialjobber können sich in der Regel die gesamte einbehaltene Lohnsteuer und 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (Negativsteuer) vom Finanzamt zurückholen, wenn ein bestimmter Jahresfreibetrag nicht überschritten wird.“ Daher der Appell: Arbeitnehmerveranlagung nicht vergessen!
Noch keinen Sommerjob, aber Interesse – wo last minute nachfragen?
Auch jetzt noch gibt es zahlreiche offene Stellen. Auf der Homepage und in der App der AMS-Jobplattform allejobs.at können Interessierte laufend offene Ferialjobs in ihrer Nähe finden. „Wir empfehlen Jugendlichen, jetzt noch aktiv zu suchen – Jobportale checken, Initiativbewerbungen verschicken oder sich direkt bei Betrieben melden“, lautet Ioris Tipp.
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