Nicht nur, dass die Medizinerin in Hunderten Fällen der WGKK nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellte: Das Vorgehen geht auch bzw. in besonderem Maße zulasten der betroffenen Patientinnen. Wie in den meisten Arztpraxen üblich, werden Patienten nur dann über ein Befundergebnis informiert, wenn es bei diesem zu Auffälligkeiten gekommen ist. Dies wurde mit einem Teil der betroffenen Frauen in der Ordination der Gynäkologin auch so abgesprochen.
Da im aktuellen Fall die sogenannten PAP-Abstriche jedoch nicht an einen Pathologen weitergegeben und untersucht wurden, leben derzeit 826 Frauen in der Ungewissheit, ob sie womöglich an Gebärmutterhalskrebs erkrankt sind oder nicht.
WGKK informiert Betroffene per Brief
Im Sinne der Sicherheit reagierte die WGKK sofort: So werden alle Betroffenen in den kommenden Tagen via Brief über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt. In dem Schreiben wird den Betroffenen empfohlen, möglichst rasch einen Frauenarzt aufzusuchen, um erneut eine PAP-Untersuchung vornehmen zu lassen.
Die Ärztin wurde seitens der WGKK bei der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Verdachts auf schweren gewerbmäßigen Betrug angezeigt, zudem wird ihr der Kassenvertrag gekündigt. Der für die WGKK entstandene Schaden soll rund 120.000 Euro betragen.
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