Seit Mittwoch muss sich ein vorbestraftes Drogenpärchen vor dem Schöffensenat in Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Die Angeklagten sollen vergangenen Herbst in Altach einen Hundehalter beim nächtlichem Gassigang mit einem Messer überfallen und ausgeraubt haben. Bei einem Schuldspruch drohen den Tätern bis zu 15 Jahre Haft.
Dem Gericht sind die zwei Straftäter seit Jahren bestens bekannt. Beide sind arbeitslos, können jedoch auf eine steile Drogenkarriere und ein unrühmliches Vorstrafenregister von 13 beziehungsweise fünf Einträgen verweisen. Jetzt steht der 38-Jährige und seine 40-jährige Freundin unter anderem wegen schweren Raubes, Einbruchsdiebstahls und Urkundenunterdrückung vor Gericht. Zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen bekennen sie sich nur teilweise schuldig.
Es ist spätabends, als der mit einer Sturmhaube maskierte Zweitangeklagte das Opfer beim Gassi Gang mit seinem Hund in Altach überfällt. Weil sich dieses wehrt, zückt der 38-Jährige ein Messer. Worauf die 40-jährige Erstangeklagte dem Opfer die Tasche samt Portemonnaie, Ausweis und Bankomatkarte entreißt und flüchtet. Da der Bestohlene dummerweise seine PIN-Nummer notiert hatte, konnte die Diebin ungeniert 2000 Euro von dessen Konto abheben.
Als der Hundehalter zur Polizei geht und die Sache zur Anzeige bringt, hegt er bereits den Verdacht gegen die 40-Jährige, die er aus dem Drogenmilieu kennt und zudem seine Nachbarin ist. Den Beweis liefert jedoch erst die Überwachungskamera der Bank. Auf dem Video zu sehen sind nämlich die beiden Angeklagten, beim Geldabheben in der Tatnacht. Im Prozess gibt die 40-Jährige an, schon öfters für den Hundehalter Geld abgehoben zu haben. Schließlich sei er ihr Nachbar. Ihren 38-jährigen Freund habe sie in jener Nacht nur zur Bank begleitet, weil sie sich im Dunkeln gefürchtet habe.
Prozess vertagt
Da das Opfer nicht zur Verhandlung erschienen ist und auch noch eine weitere Zeugin einvernommen werden muss, hat die Richterin die Fortsetzung des Prozesses mit Ende Juni angesetzt. Werden die beiden im Sinne der Anklage schuldig gesprochen, drohen ihnen aufgrund ihrer zum Teil einschlägigen Vorstrafen bis zu 15 Jahre Gefängnis.
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