Novelle für 2014

Neue Regeln für Badegäste nach Unfalldrama in Ktn

Österreich
30.10.2013 09:45
Drei Monate nach dem tödlichen Unfall am Millstätter See in Kärnten, bei dem eine Schwimmerin in die Schraube eines Linienschiffs geraten war, wird nun eine Novelle der Fluss- und Schiffsverkehrsverordnung ausgearbeitet. Bei gefährlichen Anlegestellen soll beim An- und Ablegen der Schiffe der Badestrand für Schwimmer gesperrt werden. Bereits zu Saisonstart soll diese Verordnung greifen.

Der tödliche Unfall Anfang August in Seeboden hat nun Konsequenzen für alle Kärntner Seen. Eigentlich gilt laut Gesetz im Umkreis von 100 Metern um Schiffsanlegestellen ein Badeverbot. Heuer gab es bereits eine Novellierung, die besagt, dass gefährliche Stellen mit Bojen und Tafeln zu sichern seien.

Nach dem Unglück wird die Schiffsverkehrsverordnung nochmals überarbeitet. "Wir brauchen eine einheitliche Lösung für ganz Kärnten und nicht nur für den Unfallort, denn es gibt viele gefährliche Anlegestellen", erklärt Anita Gaggl von der Bezirkshauptmannschaft Spittal.

Eine Expertenkommission suchte drei Monate lang nach Lösungen. "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass ein generelles Badeverbot beim An- und Ablegen der Schiffe am besten ist", meint Gaggl. In der Landesregierung werde bereits daran gearbeitet. "Noch im Winter soll alles beschlossen werden, damit es zum Saisonstart klare Verhältnisse gibt", so Gaggl.

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