Prozess in Feldkirch

Pumperlgsunder Lkw-Fahrer feierte krank

Gericht
10.06.2025 19:00

Ein 33-jähriger Vorarlberger musste sich wegen Urkundenfälschung und schweren Betrugs am Landesgericht Feldkirch verantworten. Er hatte jahrelang Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gefälscht.

Den Blickkontakt mit seinen ehemaligen Arbeitgebern vermied der Angeklagte tunlichst. Aus gutem Grund, den immerhin hatte der 33-jährige Lkw-Fahrer diese jahrelang belogen, indem er ihnen Krankmeldungen vorlegte, obwohl er kerngesund war. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte auf seinem Tablet innerhalb von siebeneinhalb Jahren 26 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen selbst „kreiert“, weshalb ihm nun Urkundenfälschung und schwerer Betrug vorgeworfen wird.

Ein Opfer der Umstände?
Im Prozess räumt der Angeklagte zwar sämtliche Taten ein, er sieht sich allerdings auch als ein Opfer der Umstände: „Es ist halt einiges zusammengekommen. Ich habe ein schwer herzkrankes Kind, ein Kollege beging Selbstmord, dann brannte das Haus ab“, schildert er die Gründe, warum er in die Kriminalität abgedriftet ist. Jedoch führt er für seine Fälschungen auch Motive an, die weniger nachvollziehbar sind: „Ich war ja auch mal krank, hatte aber keine Lust zum Arzt zu gehen.“

In einem anderen Fall ging der Mann einfach 22 Tage in Krankenstand, weil ihn sein damaliger Arbeitgeber während der Kündigungszeit ins Lager versetzen wollte. „Ich sagte zu meinem Chef, dass ich Lkw-Fahrer sei und in Krankenstand gehen werde, wenn ich ins Lager muss.“ Auch die Verhaftung seines Onkels im vergangenen Jahr hatte er zum Anlass genommen, dem Arbeitgeber ein Falsifikat vorzulegen. Angezeigt hat den Fall schlussendlich die Krankenkasse.

Delinquent mit Erinnerungslücken 
Als Richterin Milena Fink im Prozess die polizeiliche Aufstellung der gefälschten sowie der korrekten Krankmeldungen wiedergibt, antwortet der Delinquent betont lapidar: „Das kann schon sein. Ich kann mich nicht mehr so genau daran erinnern, wann ich tatsächlich krank war und wann ich das nur vorgetäuscht habe.“

Die Richterin verurteilt den Geständigen zu einer unbedingten Geldstrafe von 7200 Euro, die er in 24 Raten abstottern kann. Hintergrund: Der Mann bezahlt derzeit noch Schulden in der Höhe von 40.000 Euro ab. Mildernd wertete die Frau Rat das Geständnis, erschwerend die einschlägige Vorstrafe und die Begehung der Straftat innerhalb der Probezeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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