Prozess in Eisenstadt

Krimi um 48.600 Flaschen Prosecco aus Polen

Burgenland
03.06.2025 16:15

Ein Burgenländer aus dem Seewinkel soll Spritzwein bestellt und nie bezahlt haben. Der Schaden betrrägt 49.572 Euro. Wo die Ware ist, weiß niemand.

Schon Bundeskanzler Fred Sinowatz hatte 1983 in seiner Regierungserklärung festgestellt: „Ich weiß, das klingt alles sehr kompliziert.“

Jedenfalls soll ein burgenländischer Unternehmer, zu dem die Richterin am Landesgericht Eisenstadt so zwischendurch sagt: „Sie sind kein seriöser Kaufmann!“, 48.600 Flaschen Prosecco und weißen Spritzer im Gesamtwert von 49.572 Euro bestellt haben. „Es gab eine mündliche Vereinbarung“, sagt der Händler aus Polen beim Prozess. „Das Geld habe ich nie gesehen, deshalb sitzen wir heute hier.“

Ein Freundschaftsdienst
Der Angeklagte, vertreten von Anwalt Philipp Wolm, grinst den Prosecco-Lieferanten während dessen Einvernahme nahezu tot. Nein, er habe mit alledem nichts zu tun, außer dass er für einen Bekannten einen Lagerplatz für die zwei Lkw-Ladungen gesucht habe. „Es war ein Freundschaftsdienst, nicht mehr, nicht weniger.“

Und warum bitteschön wurde die Rechnung auf die Firmenadresse des Angeklagten ausgestellt? „Ich habe keine Ahnung. Und nichts mit alldem zu tun. Das ist, wie wenn es einen Toten gibt, und keiner weiß, wo die Leiche ist.“

„Ich war deppert“
Wiederholt schüttelt Frau Rat ihr Haupt. „Sie haben also nicht mit dem Verkäufer einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, wie er behauptet?“ – „Nein, ich habe ihn erst nach der Lieferung kennengelernt.“ – Was hätten Sie eigentlich von diesem Geschäft gehabt?“ – „Nichts. Nur Probleme, wie man jetzt sieht.“ Er werde nun sein „ganzes Telefonbuch löschen“, weil er mit diesen Leuten nichts mehr zu tun haben will. „Ich war deppert. Ich weiß bis heute nicht, wer die Ware bestellt hat. Das ist allein meine Dummheit.“

Frau Rat in Hochform
Der Verkäufer wiederum gibt an, dass es sich beim Handelspartner um den Angeklagten gehandelt habe. „Es war mit Handschlag ausgemacht, dass er zahlt, wenn er die Ware verkauft hat.“ Die Richterin stellt eine mehr als berechtigte Zwischenfrage: „Und wenn er nichts verkauft, muss er nichts zahlen?“

Der 42-Jährige wird im Zweifel freigesprochen. Wo sich der polnische Prosecco befindet, weiß keiner.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt