Prozess am Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung: Ein Burgenländer (70) hatte im Internet den obersten Richter des NS-Regimes verherrlicht.
Ein Online-Artikel mit der Überschrift „Asyl für Mann, weil er schwul ist – er hat vier Kinder“ veranlasste den Pensionisten zu zwei folgenschweren Kommentaren auf einem Webportal. Er schrieb unter anderem: „Wir haben Idiotenrichter, die gehören alle ausgetauscht. Da gab es einmal einen guten!“ Und prompt nannte er den obersten Richter des NS-Regimes mit vollem Namen. Grund genug, wegen Vorstoßes gegen das Verbotsgesetz am Landesgericht Eisenstadt vorstellig werden zu müssen.
Schreckensrichter verhängte 2600 Todesurteile
Die Vorsitzende des großen Schwurgerichts zitiert den Wikipedia-Eintrag: „F. war verantwortlich für etwa 2600 Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen, darunter viele Schauprozesse mit im Voraus festgelegten Urteilen. Seine Prozessführung war darauf angelegt, die Angeklagten zu demütigen.“
Nun will Frau Rat wissen, warum der Angeklagte das geschrieben habe. „Weil ich einen Zorn gehabt habe, also wegen meiner politischen Unzufriedenheit. Da ist mir das blöderweise irgendwie eingefallen.“ Verherrlichen habe er nie jemanden wollen. „Ich teile die NS-Ideologie überhaupt nicht. Ich weiß, dass viele Gräuel passiert sind.“
Am liebsten täte ich das Ganze ungeschehen machen. Ich hoffe, dass es nicht mehr vorkommt.
Die Schlussbemerkung des Angeklagten
Das lesen viele – „deswegen schreibe ich es ja“
Die Richterin fragt weiter. „Woher kennen Sie überhaupt diesen Namen?“ – „Ich schaue gerne Dokumentationen im Fernsehen.“ – „Ist Ihnen klar, dass sehr viele Leute solche Postings lesen?“ – „Deswegen schreibe ich sie ja.“ – „Haben Sie nichts Sinnvolleres in der Freizeit zu tun, als solche Kommentare abzusondern?“ – „Ich tu eh garteln.“- „Wäre Ihnen lieber, Sie säßen heute vor F. statt vor mir?“ – „Nein, dann wäre ich ja tot.“
Der Angeklagte hat das letzte Wort. Also spricht er: „Am liebsten täte ich das Ganze ungeschehen machen. Ich hoffe, dass es nicht mehr vorkommt.“
Kombinationsstrafe
Nachdem die Geschworenen beraten haben, verkündet die Vorsitzende das Urteil: zwölf Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre wegen Wiederbetätigung plus 3000 Euro Geldbuße. Der Mann akzeptiert, der Staatsanwalt gibt keine Erklärung ab. Also nicht rechtskräftig.
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